ARTIKEL
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Armut Und Wohltätigkeit
1. Der Skandal der Armut
2. Soziale Gerechtigkeit
3. Wohltätigkeit und die Vorzugsentscheidung für
die Armen
4. Der Wohlfahrtsstaat
I. DER SKANDAL
DER ARMUT
287. Hierfür möchte ich
die Aufmerksamkeit zunächst auf einige allgemeine Indikatoren
lenken, ohne einige andere mehr spezifischer Art zu übergehen.
Ohne mich in eine Analyse von Zahlen oder Statistiken einzulassen,
genügt es, die Wirklichkeit einer unzähligen Menge von
Männern und Frauen, Kindern, Erwachsenen und alten Menschen,
von konkreten und einmaligen menschlichen Personen also, zu sehen,
die unter der unerträglichen Last des Elends leiden. Viele
Millionen sind ohne Hoffnung, weil sich ihre Lage in vielen Teilen
der Welt fühlbar verschlechtert hat. Angesichts dieser Dramen
von völligem Elend und größter Not, in denen so
viele unserer Brüder und Schwestern leben, ist es der Herr
Jesus Christus selbst, der an uns appelliert (vgl. Mt 25, 31-46).
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 13)
288. Wenn man die ganze Reihe der
verschiedenen Sektoren-Erzeugung und Verteilung von Lebensmitteln,
Hygiene, Gesundheitswesen und Wohnung, Trinkwasserversorgung, Arbeitsbedingungen,
vor allem jene für Frauen, Lebenserwartung sowie andere wirtschaftliche
und soziale Indikatoren-ins Auge faßt, ergibt sich ein enttäuschendes
Gesamtbild, sei es in sich selbst betrachtet oder in bezug auf die
entsprechenden Daten der stärker entwickelten Länder.
Das Wort "Graben" kommt einem dabei spontan wieder auf
die Lippen.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 14)
289. Die Besitzlosen aber belehrt
die Kirche, daß Armut in den Augen der ewigen Wahrheit nicht
die geringste Schande ist, und daß Handarbeit zum Erwerb des
Unterhaltes durchaus keine Unehre bereitet. Christus der Herr hat
dies durch Tat und Beispiel bekräftigt, er, der um unseretwillen
"arm geworden, da er reich war" (2 Kor 8, 9), und der,
obwohl Sohn Gottes und Gott selbst, dennoch für den Sohn des
Zimmermanns gehalten werden, ja einen großen Teil seines Lebens
mit körperlicher Arbeit zubringen wollte. "Ist dies nicht
der Zimmermann, der Sohn Mariä?" (Mk 6, 3) Wer dies göttlich
hohe Beispiel ernst betrachtet, der wird leichter verstehen, daß
die wahre Würde und Größe des Menschen in sittlichen
Eigenschaften, das heißt in der Tugend beruht, daß die
Tugend aber ein Gut sei, welches allen gleich zugänglich ist,
dem Niedersten wie dem Höchsten, dem Reichen wie dem Armen,
und daß durchaus nichts anderes als Tugend und Verdienst des
Himmels teilhaftig macht. Ja gegen die Hilflosen und Unglücklichen
dieser Welt tritt Gottes Liebe gewissermaßen noch mehr an
den Tag: Jesus Christus preist die Armen selig, er ladet alle, die
mit Mühe und Kummer beladen, liebevoll zu sich, um sie zu trösten;
die Niedrigsten und Verfolgten umfaßt er mit ganz besonderem
Wohlwollen. Diese Wahrheiten sind wahrlich imstande, in den Begüterten
und Hochstehenden jeden Übermut niederzuhalten und in den Armen
den Kleinmut aufzurichten; sie müssen den Reichen Entgegenkommen
gegen die Armen einflößen und die Armen selbst zur Bescheidenheit
stimmen. So wird die soziale Kluft zwischen den beiden Klassen unschwer
verringert und hüben und drüben freundliche, versöhnliche
Gesinnung geweckt.
(Rerum Novarum, Nr. 23-24)
290. An diesem Punkt sollte man hinzufügen,
daß es in der heutigen Welt noch viele weitere Formen der
Armut gibt. Verdienen nicht der Mangel oder der Entzug gewisser
anderer Güter ebenfalls diesen Namen? Lassen nicht etwa die
Leugnung oder die Einschränkung der Menschenrechte-ich nenne
zum Beispiel das Recht auf Religionsfreiheit, das Recht, am Aufbau
der Gesellschaft teilzunehmen, die Freiheit, Vereinigungen zu bilden,
Gewerkschaften zu gründen oder Initiativen im wirtschaftlichen
Bereich zu ergreifen-die menschliche Person ebenso, wenn nicht sogar
noch mehr, verarmen als durch die Entbehrung materieller Güter?
Und ist eine Entwicklung, die nicht diese Rechte voll bejaht, wirklich
eine Entwicklung in menschlicher Dimension?
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 15)
291. Viele Menschen, vielleicht die
große Mehrheit, verfügen heute nicht über Mittel,
die ihnen tatsächlich und auf menschenwürdige Weise den
Eintritt in ein Betriebssystem erlauben, in dem die Arbeit eine
wahrhaft zentrale Stellung einnimmt.... Sie sind, wenn auch nicht
gerade Ausgebeutete, doch weithin Randexistenzen; die wirtschaftliche
Entwicklung geht über ihre Köpfe hinweg, wenn sie nicht
sogar die ohnehin schon engen Räume ihrer traditionellen Subsistenzwirtschaften
noch weiter einschränkt.... Viele andere Menschen leben, auch
wenn sie nicht völlige Randexistenzen sind, in einem Milieu,
wo der Kampf um das Notwendigste den absoluten Vorrang hat.... Unter
ähnlichen Bedingungen lebt leider noch immer die große
Mehrheit der Bewohner der Dritten Welt.
(Centesimus Annus, Nr. 33)

II. SOZIALE GERECHTIGKEIT
292. In der Tat gibt es außer
der strengen ausgleichenden Gerechtigkeit auch eine soziale Gerechtigkeit,
die ihrerseits Pflichten auferlegt, denen sich wederArbeitgeber
noch Arbeitnehmer entziehen können. Es ist gerade der sozialen
Gerechtigkeit eigen, von den Einzelnen all das zu fordern, was zum
Gemeinwohl notwendig ist.
(Divini Redemptoris, Nr. 51)
293. Um den Erfordernissen von Gerechtigkeit
und Billigkeit Genüge zu tun, müssen ernsthafte Anstrengungen
unternommen werden, um-unbeschadet der Rechte der menschlichen Person
und der besonderen Veranlagung jedes einzelnen Volkes-die
übergroßen und noch weiter zunehmenden Ungleichheiten
der wirtschaftlichen Lage und die damit Hand in Hand gehende persönliche
und soziale Diskriminierung möglichst rasch abzubauen. Desgleichen
bedarf es in manchen Gegenden angesichts der besonderen Schwierigkeiten,
denen die Landwirtschaft in bezug auf Gewinnung und Absatz ihrer
Erzeugnisse unterliegt, besonderer Maßnahmen zugunsten der
Bauern mit dem Ziel, ihre Produktion zu erhöhen oder günstiger
abzusetzen oder erforderliche Entwicklungen und Neugestaltungen
in die Wege zu leiten oder ihr Einkommen auf eine angemessene Höhe
zu bringen und so zu verhüten, daß sie, wie es öfters
vorkommt, auf die Dauer über die Lage von Staatsbürgern
zweiter Klasse nicht hinauskommen. Sache der Bauern selbst, vor
allem der jungen Generation, ist es, sich angelegentlich darum zu
bemühen, ihr berufliches Können zu steigern, ohne das
es keinen Fortschritt in der Landwirtschaft geben kann. Gerechtigkeit
und Billigkeit gebieten ferner, die für wirtschaftlichen Fortschritt
unerläßliche Mobilität so zu regeln, daß das
Leben der Einzelnen und der Familien nicht ungesichert oder gefährdet
wird. Die aus anderen Völkern und Ländern herangezogenen
Arbeiter, die durch ihre Arbeit zum wirtschaftlichen Aufstieg des
Volkes oder Landes beitragen, dürfen, was Entlohnung und Arbeitsbedingungen
angeht, in keiner Weise diskriminiert werden. Alle im Aufnahmeland,
namentlich aber die öffentlichen Stellen, dürfen sie nicht
als bloße Produktionsmittel behandeln, sondern haben ihnen
als menschlichen Personen zu begegnen und sollen ihnen helfen, ihre
Familien nachzuziehen und sich angemessene Wohngelegenheit zu verschaffen,
sollen auch ihre Eingliederung in das gesellschaftliche Leben des
Aufnahmelandes und seiner Bevölkerung begünstigen. Soweit
wie möglich sollte man jedoch in ihren Heimatländern selbst
Arbeitsgelegenheit schaffen. Angesichts der heute sich vollziehenden
Umwälzungen im Wirtschaftsleben und des Gestaltwandels zur
industriellen Gesellschaft, wo beispielsweise die Automation im
Vormarsch ist, muß Sorge dafür getragen werden, daß
ausreichende und für den Einzelnen passende Arbeitsgelegenheit,
verbunden mit der Möglichkeit ausreichender technischer und
fachlicher Ausbildung, bereitsteht und zugleich der Lebensunterhalt
und die Menschenwürde namentlich derer gesichert sind, die
wegen ihres gesundheitlichen Zustandes oder ihres Alters sich in
besonders schwieriger Lage befinden.
(Gaudium et Spes, Nr. 66)
294. Ihr alle, die ihr den Ruf der
notleidenden Völker gehört habt, ihr alle, die ihr euch
müht, darauf zu antworten, euch alle betrachten Wir als Apostel
einer wahren und gesunden Entwicklung. Diese besteht nicht in egoistischem
und um seiner selbst willen erstrebtem Reichtum, sondern in einer
Wirtschaftsgestaltung im Dienst des Menschen, im täglichen
Brot für alle. Da liegt die Quelle der Brüderlichkeit,
hier wird die Hilfe der Fürsorge Gottes sichtbar dargestellt.
(Populorum Progressio, Nr. 86)
295. Die Gerechtigkeit ist gleichzeitig
eine moralische Tugend und ein Begriff des Gesetzes. Manchmal wird
sie mit verbundenen Augen dargestellt; in Wirklichkeit gehört
es sich gerade für die Gerechtigkeit, aufmerksam darüber
zu wachen, daß das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten
gesichert ist und die gerechte Aufteilung der Kosten und Nutzen
gefördert wird. Die Gerechtigkeit baut auf, sie zerstört
nicht; sie versöhnt und trachtet nicht nach Rache. Genaugenommen
hat sie ihre tiefste Wurzel in der Liebe, die ihren höchsten
Ausdruck in der Barmherzigkeit findet. Darum wird die Gerechtigkeit,
wenn sie sich von der barmherzigen Liebe trennt, kalt und zerstörerisch.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1998, Nr. 1)
296. Wir haben dagegen oft schon
hervorgehoben, daß es die wichtigste Pflicht der Gerechtigkeit
ist, jedem Land im Rahmen
einer Zusammenarbeit, die frei ist von jeglichem wirtschaftlichen
und politischen Machtstreben, seine eigene Entwicklung zu erlauben.
Gewiß, die Komplexität der aufgeworfenen Probleme ist
in den gegenwärtigen Verflechtungen der Abhängigkeiten
groß. Ebenso gilt es, den Mut zu haben, eine Revision der
Beziehungen zwischen den Völkern vorzunehmen, wobei es um die
internationale Aufteilung der Produktion, um die Handelsstrukturen,
die Kontrolle des Gewinns und um das Währungssystem geht. Dabei
ist die Verwirklichung menschlicher Solidarität nicht zu vergessen,
die Wachstumsmodelle der reichen Nationen sind neu zu prüfen,
die Denkweise umzuformen, um sie für den Vorrang der internationalen
Verpflichtungen empfänglich zu machen; schließlich sollen
die internationalen Organisationen erneuert werden, um ihnen eine
größere Wirksamkeit zu verleihen.
(Octogesima Adveniens, Nr. 43)
297. Das echte Erbarmen ist sozusagen
die tiefste Quelle der Gerechtigkeit. Ist es der letzteren gegeben,
zwischen den Menschen nach Gebühr Recht zu sprechen, wenn sie
die Sachgüter verteilen und tauschen, so ist die Liebe und
nur die Liebe (auch jene gütige Liebe, die wir als Erbarmen
bezeichnen) fähig, den Menschen sich selbst zurückzugeben.
Das wahrhaft christliche Erbarmen ist in gewisser Hinsicht auch
die vollkommenste Inkarnation der Gleichheit unter den Menschen
und daher auch die vollkommenste Inkarnation der Gerechtigkeit,
insofern auch diese in ihrem Bereich das gleiche Ergebnis anstrebt.
Die von der Gerechtigkeit bewirkte Gleichheit beschränkt sich
jedoch auf den Bereich der äußeren, der Sachgüter,
während Liebe und Erbarmen die Menschen dazu bringen, einander
in dem Wert zu begegnen, den der Mensch selbst in der ihm eigenen
Würde darstellt.
(Dives in Misericordia, Nr. 14)
298. Alle wirklich sachverständigen Sozialreformer erstreben
eine vollkommene Rationalisierung, die die rechte Vernunftordnung
des wirtschaftlichen Lebens wiederherstellt. Aber diese Ordnung,
die Wir selbst so dringend wünschen und eifrig fördern,
bleibt ganz und gar unzulänglich und mangelhaft, wenn nicht
alle wirtschaftlichen Betätigungen der Menschen in Nachahmung
der wunderbaren Einheit des göttlichen Weltplanes und, soweit
Menschen dies gegeben ist, zu seiner Verwirklichung freundwillig
sich vereinigen. Wir meinen jene vollkommene Ordnung, die von der
Kirche mit aller Kraft gepredigt, ja schon von der natürlichen
Vernunft gefordert wird: alles auf Gott hingeordnet, das erste und
höchste Ziel aller geschöpflichen Tätigkeit; alles,
was nicht Gott ist, bloßes Mittel, das so weit in Anspruch
genommen wird, als es zur Erreichung des letzten Zieles und Endes
dienlich ist. Keineswegs erfährt dadurch die Erwerbstätigkeit
eine Minderschätzung, als ob sie gar der Menschwürde weniger
entspräche. Im Gegenteil: wir lernen in ihr den heiligen Willen
Gottes verehren, der den Menschen in diese Welt hin einstellte,
um sie durch Arbeit seinen vielfältigen Lebensbedürfnissen
nutzbar zu machen. Auf ehrliche und rechtschaffene Weise ihren Wohlstand
zu mehren, ist denen, die in der Gütererzeugung tätig
sind, mitnichten verwehrt; ja, es ist nur billig und recht, daß,
wer zum Nutzen der allgemeinen Wohlfahrt tätig ist, auch entsprechend
an der gemehrten Güterfülle Anteil habe und zu steigendem
Wohlstand gelange. Nur muß der Erwerb dieser Güter in
schuldiger Unterwürfigkeit unter Gottes Gesetz und ohne Rechtsverletzung
gegenüber dem Nächsten sich vollziehen und ihre Verwendung
nach den Grundsätzen des Glaubens und der Vernunft wohlgeordnet
sein. Wollten alle immer und überall sich daran halten, dann
würden bald nicht nur Gütererzeugung und Vermögenserwerb,
sondern auch die heute so häufig ungeordnete Reichtumsverwendung
wieder in die rechten Bahnen kommen. Gegenüber der häßlichen
Selbstsucht aber, die so recht der Schandfleck und die große
Sünde unserer Zeit ist, würde mit sanfter Gewalt das Gesetz
christlicher Mäßigung sich durchsetzen, das den Menschen
zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit suchen heißt,
gewiß, daß Gottes Freigebigkeit und Verheißungstreue
auch die zeitlichen Güter, soviel nötig, beigeben werden.
(Quadragesimo Anno, Nr. 136)
299. Diese Gleichgewichtsstörungen
werden von unseren Zeitgenossen mit um so wacherem Bewußtsein
erlebt, als sie fest überzeugt sind, die gewaltigen technischen
und ökonomischen Mittel, über die wir heute verfügen,
machten es nicht nur möglich, sondern zur Pflicht, diesen unseligen
Zustand zu überwinden. Daher werden vielfältige institutionelle
Reformen in der Wirtschaft wie auch eine allgemeine Umstellung der
Gesinnung und Verhaltensweise gefordert. Hierzu hat die Kirche Grundsätze
der Gerechtigkeit und Billigkeit sowohl für das persönliche
und das gesellschaftliche als auch für das internationale Leben,
wie die rechte Vernunft sie fordert, im Lauf der Jahrhunderte unter
dem Licht des Evangeliums erarbeitet und namentlich in jüngster
Zeit vorgelegt. Das Heilige Konzil möchte diese Grundsätze
der heutigen Lage entsprechend unterstreichen und vorzugsweise im
Hinblick auf die Bedürfnisse einer im Fortschritt befindlichen
Wirtschaft einige Orientierungen geben.
(Gaudium et Spes, Nr. 63)

III. WOHLTÄTIGKEIT
UND DIE VORZUGSENTSCHEIDUNG
FÜR DIE ARMEN
300. Die Nächstenliebe ist das
größte soziale Gebot. Sie achtet den anderen und dessen
Rechte. Sie verlangt gerechtes Handeln und sie allein macht uns
dazu fähig. Sie drängt zu einem Leben der Selbsthingabe:
"Wer sein Leben zu bewahren sucht, wird es verlieren; wer es
dagegen verliert, wird es gewinnen" (Lk 17, 33).
(KKK, Nr. 1889)
301. Es wird deshalb nicht überflüssig sein, deren Themen
und charakteristische Weisungen, die das Lehramt in diesen Jahren
aufgegriffen hat, in diesem Licht erneut zu überprüfen
und zu vertiefen.
Ich möchte hier auf eines davon besonders hinweisen: auf die
Option vorrangige Liebe für die Armen. Dies ist eine Option
oder ein besonderer Vorrang in der Weise, wie die christliche Liebe
ausgeübt wird; eine solche Option wird von der ganzen Tradition
der Kirche bezeugt. Sie bezieht sich auf das Leben eines jeden Christen,
insofern er dem Leben Christi nachfolgt; sie gilt aber gleichermaßen
für unsere sozialen Verpflichtungen und daher auch für
unseren Lebensstil sowie für die entsprechenden Entscheidungen,
die hinsichtlich des Eigentums und des Gebrauchs der Güter
zu treffen sind.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 42)
302. Das Wiederlesen der Enzyklika
(Rerum Novarum) in der Wirklichkeit unserer Zeit erlaubt uns, die
stete Sorge und das ständige Bemühen der Kirche jenen
Menschen gegenüber richtig einzuschätzen, denen die besondere
Vorliebe Jesu galt. Der Inhalt der Enzyklika ist ein sprechendes
Zeugnis für die Kontinuität dessen in der Kirche, was
man heute "die vorrangige Option für die Armen" nennt;
eine Option, die ich als einen "besonderen Vorrang in der Weise,
wie die christliche Liebe ausgeübt wird", definiert habe
(SRS, Nr. 42).
(Centesimus Annus, Nr. 11)
303. Durch ihren Einsatz zur Förderung
der menschlichen Würde zeigt die Kirche ihre vorrangige Liebe
für die Armen und die, die keine Stimme haben, denn der Herr
identifizierte sich mit ihnen auf ganz besondere Art und Weise (vgl.
Mt 25, 40). Diese Liebe will niemanden ausschließen, sondern
verkörpert lediglich einen herausragenden Dienst, den die gesamte
christliche Tradition bezeugt. Diese vorrangige Liebe mit den von
ihr inspirierten Entscheidungen muß die unzähligen Scharen
von Hungernden, Bettlern, Obdachlosen, Menschen ohne medizinische
Hilfe und vor allem ohne Hoffnung auf eine bessere Zukunft umfassen.
(Ecclesia in Asia, Nr. 34)
304. Ihre vorrangige Liebe zu den
Armen ist im Magnifikat Marias eindrucksvoll enthalten. Der Gott
des Bundes, im Jubel des Herzens der Jungfrau von Nazareth besungen,
ist zugleich derjenige, der "die Mächtigen vom Thron stürzt
und die Niedrigen erhöht", der "die Hungernden mit
seinen Gaben beschenkt und die Reichen leer ausgehen läßt",
der "die Hochmütigen zerstreut" und "sich über
alle erbarmt, die ihn fürchten" (Lk 4, 18). Maria ist
tief durchdrungen vom Geist der Armen Jahwes, die im Gebet der Psalmen
ihr Heil von Gott erwarteten, in den sie ihre Hoffnung setzten (vgl.
Ps 25; 31; 35; 55).
(Redemptoris Mater, Nr. 37)
305. "Wenn ein Bruder oder eine
Schwester keine Kleidung besitzen", wie es bei Jakobus heißt,
"oder der täglichen Nahrung entbehren, es sagt aber einer
von euch zu ihnen: 'Geht hin in Frieden, erwärmt und sättigt
euch', ihr gebt ihnen aber nicht, was sie für ihren Körper
brauchen, was nützt das?" (Jak 2, 15-16) Heute gibt es-da
ist niemand, der es nicht wüßte-in einigen Kontinenten
unzählige Männer und Frauen, die vom Hunger gequält
werden; unzählige Kinder, die unterernährt sind, so daß
viele noch im zarten Alter sterben; bei anderen ist aus diesem Grunde
die körperliche und geistige Entwicklung gefährdet, und
ganze Landstriche sind zu düsterer Hoffnungslosigkeit verurteilt.
(Populorum Progressio, Nr. 45)
306. Allerdings vernimmt man in der
Gegenwart Stimmen, welche, wie die Heiden es schon getan, Anklagen
gegen die Kirche selbst in dieser Liebestätigkeit suchen. An
deren Stelle sucht man ein staatliches System des Wohltuns einzuführen.
Aber wo sind die staatlichen, die menschlichen Einrichtungen, die
sich an die Stelle der christlichen Liebe und des Opfergeistes,
die ihren Schwung von der Kirche empfangen, zu setzen vermöchten?
Nein, die Kirche allein besitzt das Geheimnis dieses himmlischen
Schwunges. Quillt die Liebe und Kraft nicht aus dem heiligsten Herzen
des Erlösers, so ist sie nichtig. Um aber des innern Lebens
des Erlösers teilhaftig zu werden, muß man ein lebendiges
Glied seiner Kirche sein.
(Rerum Novarum, Nr. 30)
307. Es ist leicht einzusehen, und
die Kirche hat es immer nachdrücklich eingeschärft: die
Pflicht, für Arme und Schwache zu sorgen, spricht von Rechts
wegen die Katholiken vor allem deshalb an, weil sie Glieder sind
am mystischen Leibe Christi. "Darin haben wir die Liebe Gottes
erkannt", sagt der Apostel Johannes, "daß er sein
Leben für uns hingab. Auch wir müssen das Leben geben
für die Brüder. Wie kann die Liebe Gottes in dem bleiben,
der irdisches Gut besitzt, aber sein Herz verschließt, wenn
er seinen Bruder Not leiden sieht"? (1 Joh 3, 16-17)
(Mater et Magistra, Nr. 159)

IV. DER WOHLFAHRTSSTAAT
308. [In] Außnahmefällen
(kann der Staat) Vertretungsfunktionen wahrnehmen, wenn gesellschaftliche
Bereiche oder Unternehmenssysteme zu schwach oder erst im Entstehen
begriffen und daher noch unfähig sind, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Solche stellvertretenden Interventionen, die durch dringende, vom
Gemeinwohl geforderte Gründe gerechtfertigt sind, müssen
aber zeitlich möglichst bergrenzt sein, um nicht den genannten
Bereichen und Unternehmenssystemen die ihnen eigenen Kompetenzen
auf Dauer zu entziehen und nicht den Umfang der staatlichen Intervention
übermäßig auszuweiten. Dies wäre sowohl für
die wirtschaftliche wie für die bürgerliche Freiheit schädlich.
In den letzten Jahren hat man eine umfangreiche Ausweitung dieser
Interventionen erlebt, was gewissermaßen zu einem neuen Typ
von Staat, dem "Wohlfahrtsstaat", geführt hat. Diese
Entwicklungen erfolgten in manchen Staaten, um auf geeignete Weise
den zahlreichen Nöten und Bedürfnissen dadurch abzuhelfen,
daß man menschenunwürdige Formen der Armut und Entbehrung
beseitigte. Es fehlte jedoch nicht an Auswüchsen und Mißbräuchen,
die besonders in jüngster Zeit harte Kritik am Wohlfahrtsstaat
auslösten, der als "Fürsorgestaat" bezeichnet
wurde. Funktionsstörungen und Mängel im Wohlfahrtsstaat
rühren von einem unzutreffenden Verständnis der Aufgaben
des Staates her. Auch auf diesem Gebiet muß das Subsidiaritätsprinzip
gelten: Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht in das innere
Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß
sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen
und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen
Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen. Der Wohlfahrtsstaat,
der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt,
löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen
der Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als
von dem Bemühen beherrscht werden, den Empfängern zu dienen;
Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung. Wie es
scheint, kennt tatsächlich derjenige die Not besser und vermag
die anstehenden Bedürfnisse besser zu befriedigen, der ihr
am nächsten ist und sich zum Nächsten des Notleidenden
macht. Es muß hinzugefügt werden, daß nicht selten
eine bestimmte Art von Bedürfnissen keine bloß materielle
Antwort erfordern, sondern daß es darauf ankommt, die tiefere
menschliche Not und Anfrage herauszuhören. Man denke auch an
die Situation der Flüchtlinge, der Einwanderer, der Alten oder
Kranken und an all die verschiedenen Formen, die Beistand und Fürsorge
brauchen, wie im Fall der Drogenabhängigen: alles Menschen,
denen nur von jemandem wirksam geholfen werden kann, der ihnen außer
der nötigen Behandlung eine aufrichtige brüderliche Hilfe
anbietet.
(Centesimus Annus, Nr. 48)
309. Wenn Leo XIII. an den Staat
appelliert, die Lage der Armen in Gerechtigkeit zu lindern, so tut
er das, weil er richtigerweise erkennt, daß dem Staat die
Aufgabe obliegt, über das Gemeinwohl zu wachen. Daß er
dafür zu sorgen hat, daß jeder Bereich des gesellschaftlichen
Lebens, der wirtschaftliche miteingeschlossen, unter Beachtung der
berechtigten jeweiligen Autonomie zur Förderung des Gemeinwohles
beiträgt. Das darf jedoch nicht zur Annahme führen, daß
nach Papst Leo jede Lösung sozialer Fragen einzig vom Staat
kommen soll. Im Gegenteil, der Papst betont immer wieder die notwendigen
Grenzen im Eingreifen des Staates. Der Staat hat instrumentalen
Charakter, da der einzelne, die Familie und die Gesellschaft vor
ihm bestehen und der Staat dazu da ist, die Rechte des einen und
der anderen zu schützen, nicht aber zu unterdrücken.
(Centesimus Annus, Nr. 11)
310. Der Bürger und die Familie
sollen allerdings nicht im Staate aufgehen, wie gesagt wurde, und
die Freiheit der Bewegung, soweit sie nicht dem öffentlichen
Wohle oder dem Rechte anderer zuwider ist, muß ihnen gewahrt
bleiben. Indessen wirksame Schutzmaßregeln der Regierung sollten
der Gesamtheit und den einzelnen Ständen gewidmet sein: der
Gesamtheit, weil nach der Ordnung der Natur deren Wohl nicht bloß
das oberste Gesetz, sondern auch Grund und Endzweck der höchsten
Gewalt überhaupt ist.
(Rerum Novarum, Nr. 35)

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