ARTIKEL
6:
Dei Wirtschaft
1. Die Universalbestimmung
materieller Güter
2. Privatbesitz
3. Wirtschaftssysteme
4. Moralität, Gerechtigkeit und Wirtschaftsordnung
5. Eine authentische Theologie der Befreiung
6. Staatsintervention und Wirtschaft
7. Handel
8. Ökonomismus und Konsumismus
I. DIE UNIVERSALBESTIMMUNG
MATERIELLER GÜTER
202. "Erfüllt die Erde
und macht sie euch untertan" (Gen 1, 28). Die Heilige Schrift
lehrt uns auf ihrer ersten Seite, daß die gesamte Schöpfung
für den Menschen da ist. Freilich, er muß seine Geisteskraft
einsetzen, um ihre Werte zu entwickeln, sie durch seine Arbeit sich
dienstbar zu machen und der Vollendung näher zu bringen. Wenn
aber die Erde da ist, um jedem die Mittel für seine Existenz
und seine Entwicklung zu geben, dann hat jeder Mensch das Recht,
auf ihr das zu finden, was er nötig hat. Das Konzil hat dies
in Erinnerung gerufen: "Gott hat die Erde mit allem, was sie
enthält, zum Nutzen für alle Menschen und Völker
bestimmt; darum müssen diese geschaffenen Güter in einem
billigen Verhältnis allen zustatten kommen; dabei hat die Gerechtigkeit
die Führung, Hand in Hand mit ihr geht die Liebe" (GS,
Nr. 69). Alle anderen Rechte, ganz gleich welche, auch das des Eigentums
und des freien Tausches, sind diesem Grundgesetz untergeordnet.
Sie dürfen seine Verwirklichung nicht erschweren, sondern müssen
sie im Gegenteil erleichtern. Es ist eine ernste und dringende soziale
Aufgabe, alle diese Rechte zu ihrem ursprünglichen Sinn zurückzuführen.
(Populorum Progressio, Nr. 22)
203. Die Nachfolger Leos XIII. haben
die Doppelaussage wiederholt: die Notwendigkeit und damit die Erlaubtheit
des Privateigentums und zugleich die Grenzen, die auf ihm lasten.
Auch das II. Vatikanische Konzil hat die traditionelle Lehre wieder
vorgelegt mit Worten, die es verdienen, genau wiedergegeben zu werden:
"Darum soll der Mensch, der sich dieser Güter bedient,
die äußeren Dinge, die er rechtmäßig besitzt,
nicht nur als ihm persönlich zu eigen, sondern er muß
sie zugleich auch als Gemeingut ansehen in dem Sinn, daß sie
nicht ihm allein, sondern auch anderen von Nutzen sein können"
(GS, Nr. 69). Und etwas später heißt es: "Privateigentum
oder ein gewisses Maß an Verfügungsmacht über äußere
Güter vermitteln den unbedingt nötigen Raum für eigenverantwortliche
Gestaltung des persönlichen Lebens jedes einzelnen und seiner
Familie; sie müssen als eine Art Verlängerung der menschlichen
Freiheit betrachtet werden.... Aber auch das Privateigentum selbst
hat eine ihm wesentliche soziale Seite; sie hat ihre Grundlage in
der Widmung der Erdengüter an alle" (GS, Nr. 71).
(Centesimus Annus, Nr. 30)
204. Das Privateigentum gründet sich, wie wir gesehen haben,
auf die natürliche Ordnung, und dieses Recht zu gebrauchen,
ist nicht bloß erlaubt, sondern es ist auch im gesellschaftlichen
Dasein eine Notwendigkeit. "Es ist erlaubt", so drückt
der hl. Thomas es aus, "daß der Mensch Eigentum besitze,
und es ist zugleich notwendig für das menschliche Leben"
(Hl. Thomas von Aquin, STh, II-II, 66, 2, c). Fragt man nun, wie
der Gebrauch des Besitzes beschaffen sein müsse, so antwortet
die Kirche mit dem nämlichen heiligen Lehrer: "Der Mensch
muß die äußern Dinge nicht wie ein Eigentum, sondern
wie gemeinsames Gut betrachten und behandeln, insofern nämlich,
als er sich zur Mitteilung derselben an Notleidende leicht verstehen
soll. Darum spricht der Apostel: "Befiehl den Reichen dieser
Welt ... daß sie gerne geben und mitteilen'" (Hl. Thomas
von Aquin, STh, II-II, 66, 2, c). Gewiß ist niemand verpflichtet,
dem eigenen notwendigen Unterhalt oder demjenigen der Familie Abbruch
zu tun, um dem Nächsten beizuspringen. Es besteht nicht einmal
die Verbindlichkeit, des Almosens wegen auf standesgemäße
und geziemende Ausgaben zu verzichten. "Denn niemand ist",
um wieder mit dem hl. Thomas zu sprechen, "verpflichtet, auf
unangemessene Weise zu leben". Ist der Besitz jedoch größer,
als es für den Unterhalt und ein standes-gemäßes
Auftreten nötig ist, dann tritt die Pflicht ein, vom Überflusse
den notleidenden Mitbrüdern Almosen zu spenden. "Was ihr
an Überfluß habet, das gebet den Armen", heißt
es im Evangelium (Lk 11, 41). Diese Pflicht ist allerdings nicht
eine Pflicht der Gerechtigkeit, den Fall der äußersten
Not ausgenommen, sondern der christlichen Liebe, und darum könnte
sie auch nicht auf gerichtlichem Wege erzwungen werden. Sie erhält
indes eine Bekräftigung, mächtiger als die durch irdische
Gesetzgeber und Richter, von seiten des ewigen Richters der Welt,
der durch vielfache Aussprüche die Mildtätigkeit empfiehlt:
"Es ist seliger zu geben als zu nehmen" (Apg 20, 35),
und der, der Gericht halten wird über Spendung und Verweigerung
der Almosen an seine Armen, so als wäre sie ihm geschehen,
spricht: "Was ihr einem der geringsten meiner Brüder getan
habt, das habt ihr mir getan" (Mt 25, 40). Das Gesagte läßt
sich also kurz so zusammenfassen: Wer irgend mit Gütern von
Gott dem Herrn reichlicher bedacht wurde, seien es leibliche und
äußere, seien es geistige Güter, der hat den Überfluß
zu dem Zweck erhalten, daß er ihn zu seinem eigenen wahren
Besten und zum Besten der Mitmenschen wie ein Diener der göttlichen
Vorsehung benütze. "Wem also Einsicht verliehen ist",
sagt der hl. Gregor der Große, "der verwende sie zu nutzbringender
Unterweisung, wer Reichtum erhalten hat, sehe zu, daß er mit
der Wohltätigkeit nicht säume; wer in praktischen Dingen
Erfahrung und Übung besitzt, verwende sein Können zum
Besten der Mitmenschen" (Hl. Gregor der Große, Evangelium
Homiliae, 9, 7).
(Rerum Novarum, Nr. 22)

II. PRIVATBESITZ
205. Daß aber Gott der Herr
die Erde dem ganzen Menschen-geschlecht zum Gebrauch und zur Nutznießung
übergeben hat, dies steht durchaus nicht dem Sonderbesitz entgegen.
Denn Gott hat die Erde nicht in dem Sinne der Gesamtheit überlassen,
als sollten alle ohne Unterschied Herren über dieselbe sein,
sondern insofern, als er selbst keinem Menschen einen besonderen
Teil derselben zum Besitze angewiesen, vielmehr dem Fleiße
der Menschen und den von den Völkern zu treffenden Einrichtungen
die Ordnung der Eigen-tumsverhältnisse unter ihnen anheimgegeben
hat. Übrigens hört der Erdboden, wie immer er auch unter
die einzelnen verteilt sein mag, nicht auf, der Gesamtheit zu dienen,
denn es gibt keinen Menschen, der nicht von dessen Erträgnis
lebt. Wer ohne Besitz ist, bei dem muß die Arbeit dafür
eintreten, und man kann sagen, die Beschaffung aller Lebensbedürfnisse
geschehe durch Arbeit, entweder durch die Bearbeitung des eigenen
Bodens oder durch Arbeit in irgendeinem andern Erwerbszweig, dessen
Lohn zuletzt nur von der Frucht der Erde kommt und mit der Frucht
der Erde vertauscht wird. Es ergibt sich hieraus wieder, daß
privater Besitz vollkommen eine Forderung der Natur ist.
(Rerum Novarum, Nr. 8-9)
206. Zwei gefährliche Einseitigkeiten
sind daher mit Bedacht zu meiden. Auf der einen Seite führt
die Leugnung oder Abschwächung der Sozialfunktion des Eigentumsrechts
zum Individualismus oder mindestens in seine Nähe; auf der
andern Seite treibt die Verkennung oder Aushöhlung seiner Individualfunktion
zum "Kollektivismus" oder läßt wenigstens dessen
Standpunkt bedenklich streifen. Bleibt dies außer acht, so
geht es auf abschüssiger Bahn reißend jenem moralischen,
juristischen und sozialen Modernismus zu, auf den Wir schon im Rundschreiben
zum Antritt Unseres Pontifikats warnend hingewiesen haben (d.i.
Ubi Arcano Dei Consilio). Das sollen vor allem jene umstürzlerischen
Geister sich merken, die ohne Scham der Kirche Schimpf antun durch
die verleumderische Anklage, sie habe in die Lehre ihrer Theologen
einen angeblich heidnischen Eigentumsbegriff sich einschleichen
lassen, der durch einen anderen zu ersetzen sei, dem sie in bemerkenswerter
Unwissenheit die Bezeichnung "christlich" beilegen.
(Quadragesimo Anno, Nr. 46)
207. Man muß sich noch einmal das kennzeichnende Prinzip der
christlichen Soziallehre vergegenwärtigen: Die Güter dieser
Welt sind ursprünglich für alle bestimmt. Das Recht auf
Privateigentum ist gültig und notwendig; es entwertet aber
dieses Prinzip nicht: Auf ihm liegt in der Tat eine "soziale
Hypothek", das heißt darin erkennt man eine soziale Funktion
als innere Qualität, die genau auf dem Prinzip der allgemeinen
Bestimmung der Güter gründet und von dorther gerechtfertigt
ist.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 42)
208. Im Licht des "Neuen"
von heute wurde das Verhältnis zwischen dem Privateigentum
und der universalen Bestimmung der Güter "wiedergelesen".
Der Mensch verwirklicht sich selbst durch seinen Verstand und seine
Freiheit und übernimmt dabei als Gegenstand und Werkzeug die
Dinge dieser Welt und eignet sie sich an. In diesem Tun des Menschen
hat das Recht auf die Initiative und das Recht auf das Privateigentum
seinen Grund. Durch seine Arbeit setzt sich der Mensch nicht nur
für sich, sondern auch für die anderen und mit den anderen
ein: Jeder trägt zur Arbeit und zum Wohl anderer bei. Der Mensch
arbeitet, um die Bedürfnisse seiner Familie , der Gemeinschaft,
zu der er gehört, der Nation und schließlich der ganzen
Menschheit zu erfüllen (Laborem Exercens, Nr. 10). Er trägt
außerdem zur Arbeit der anderen bei, die im selben Unternehmen
tätig sind, sowie, in einer Solidaritätskette, die sich
progressiv fortsetzt, zur Arbeit der Lieferanten bzw. zum Konsum
der Kunden. Das Eigentum an Produktionsmitteln sowohl im industriellen
wie im landwirt-schaftlichen Bereich ist gerechtfertigt, wenn es
einer nutzbringenden Arbeit dient. Es wird hingegend rechtswidrig,
wenn es nicht produktiv eingesetzt wird oder dazu dient, die Arbeit
anderer zu behindern, um einen Gewinn zu erzielen, der nicht aus
der Gesamtausweitung der Arbeit und des gesellschaftlichen Reichtums
erwächst, sondern aus ihrer Unterdrückung, aus der unzulässigen
Ausbeutung, aus der Spekulation und aus dem Zerbrechen der Solidarität
in der Welt der Arbeit (Laborem Exercens, Nr. 14). Ein solches Eigentum
besitzt keinerlei Rechtfertigung und stellt einen Mißbrauch
vor Gott und den Menschen dar.
(Centesimus Annus, Nr. 43)
209. Zunächst muß als
sicher herausgestellt werden: weder Leo noch die unter Leitung des
kirchlichen Lehramts wirkenden Theologen haben jemals die Doppelseitigkeit
des Eigentums, d. i. seine individuelle und seine soziale, seine
dem Einzelwohl und seine dem Gesamtwohl zugeordnete Seite verkannt
oder in Zweifel gezogen. Im Gegenteil: einmütig lehren sie,
das Sondereigentums-recht sei von der Natur, ja vom Schöpfer
selbst dem Menschen verliehen, einmal, damit jeder für sich
und die Seinen sorgen könne, zum andernmal, damit mittels dieser
Institution die vom Schöpfer der ganzen Menschheitsfamilie
gewidmeten Erdengüter diesen ihren Widmungszweck wirklich erfüllen:
beides hat die Einhaltung einer festen und eindeutigen Ordnung zur
unerläßlichen Voraussetzung.
(Quadragesimo Anno, Nr. 45)

III. WIRTSCHAFTSSYSTEME
210. Die Kirche hat die totalitären
und atheistischen Ideologien abgelehnt, die in neuerer Zeit mit
dem "Kommunismus" oder dem "Sozialismus" einhergingen.
Andererseits hat sie in der Handlungs-weise des "Kapitalismus"
den Individualismus und den absoluten Primat der Marktgesetze über
die menschliche Arbeit abgelehnt. Die ausschließliche Regulierung
der Wirtschaft durch zentralistische Planung verdirbt die gesellschaftlichen
Beziehungen von Grund auf; ihre ausschließliche Regulierung
durch das Gesetz des freien Marktes verstößt gegen die
soziale Gerechtigkeit, denn "es gibt unzählige menschliche
Bedürfnisse, die keinen Zugang zum Markt haben" (CA, Nr.
34). Deshalb ist auf eine vernünftige Regelung des Marktes
und der wirtschaftlichen Unternehmungen hinzuwirken, die sich an
die rechte Wertordnung hält und auf das Wohl aller ausgerichtet
ist.
(KKK, Nr. 2425)
211. Um zur Eingangsfrage zurückzukehren:
Kann man etwa sagen, daß nach dem Scheitern des Kommunismus
der Kapitalismus das siegreiche Gesellschaftssystem sei und daß
er das Ziel der Anstrengungen der Länder ist, die ihre Wirtschaft
und ihre Gesell-schaft neu aufzubauen versuchen? Ist vielleicht
er das Modell, das den Ländern der Dritten Welt vorgeschlagen
werden soll, die nach dem Weg für den wahren wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Fortschritt suchen?
Die Antwort ist natürlich kompliziert. Wird mit Kapitalismus
ein Wirtschaftssystem bezeichnet, das die grundlegende und positive
Rolle des Unternehmens, des Marktes, des Privateigentums und der
daraus folgenden Verantwortung für die Produktionsmittel, der
freien Kreativität des Menschen im Bereich der Wirtschaft anerkennt,
ist die Antwort sicher positiv. Vielleicht wäre es passender,
von "Unternehmenswirtschaft" oder "Marktwirtschaft"
oder einfach "freier Wirtschaft" zu sprechen. Wird aber
unter "Kapitalismus" ein System verstanden, in dem die
wirtschaftliche Freiheit nicht in eine feste Rechtsordnung eingebunden
ist, die sie in den Dienst der vollen menschlichen Freiheit stellt
und sie als eine besondere Dimension dieser Freiheit mit ihrem ethischen
und religiösen Mittelpunkt ansieht, dann ist die Antwort ebenso
entschieden negativ.
(Centesimus Annus, Nr. 42)
212. Die Entfaltung des Wirtschaftslebens
und die Steigerung der Produktion haben den Bedürfnissen der
Menschen zu dienen. Das wirtschaftliche Leben ist nicht allein dazu
da, die Produktionsgüter zu vervielfachen und den Gewinn oder
die Macht zu steigern; es soll in erster Linie im Dienst der Menschen
stehen: des ganzen Menschen und der gesamten menschlichen Gemeinschaft.
Die wirtschaftliche Tätigkeit ist-gemäß ihren eigenen
Methoden-im Rahmen der sittlichen Ordnung und der sozialen Gerechtigkeit
so auszuüben, daß sie dem entspricht, was Gott mit dem
Menschen vorhat.
(KKK, Nr. 2426)
213. Sowohl auf nationaler Ebene
der einzelnen Nationen wie auch auf jener der internationalen Beziehungen
scheint der freie Markt das wirksamste Instrument für die Anlage
der Ressourcen und für die beste Befriedigung der Bedürfnisse
zu sein. Das gilt allerdings nur für jene Bedürfnisse,
die "bezahlbar" sind, die über eine Kaufkraft verfügen,
und für jene Ressourcen, die "verkäuflich" sind
und damit einen angemessenen Preis erzielen können. Es gibt
aber unzählige menschliche Bedürfnisse, die keinen Zugang
zum Markt haben. Es ist strenge Pflicht der Gerechtigkeit und der
Wahrheit, zu verhindern, daß die fundamentalen menschlichen
Bedürfnisse unbefriedigt bleiben und daß die davon betroffenen
Menschen zugrunde gehen. Diesen notleidenden Menschen muß
geholfen werden, sich das nötige Wissen zu erwerben, in den
Kreis der internationalen Beziehungen einzutreten, ihre Anlagen
zu entwickeln, um Fähigkeiten und Ressourcen besser einbringen
zu können. Noch vor der Logik des Austausches gleicher Werte
und der für sie wesentlichen Formen der Gerechtigkeit gibt
es etwas, das dem Menschen als Menschen zusteht, das heißt
auf Grund seiner einmaligen Würde. Dieses ihm zustehende Etwas
ist untrennbar verbunden mit der Möglichkeit, zu überleben
und einen aktiven Beitrag zum Gemeinwohl der Menschheit zu leisten.
Im Zusammenhang mit der Dritten Welt bewahren jene Ziel-setzungen,
die von Rerum Novarum angeführt wurden, um zu vermeiden, daß
die Arbeit des Menschen und der Mensch selber auf das Niveau einer
bloßen Ware herabgedrückt werden, ihre volle Gültigkeit
(in manchen Fällen ein Ziel, das zu erreichen noch ansteht):
der familiengerechte Lohn; die Sozialversicherungen für Alter
und Arbeitslosigkeit; der angemessene Schutz der Arbeitsbedingungen.
(Centesimus Annus, Nr. 34)
214. Es ist auch hervorzuheben, daß
die Gerechtigkeit eines sozio-ökonomischen Systems und auf
jeden Fall sein rechtes Funktionieren letzten Endes nach der Art
und Weise einzuschätzen sind, wie in jenem System die menschliche
Arbeit ihre angemessene Entlohnung findet. Hier sind wir erneut
beim Grundprinzip der ganzen sozialethischen Ordnung angelangt,
beim Prinzip der gemeinsamen Nutznießung der Güter. In
jedem System, unabhängig von dem ihm zugrundeliegenden konkreten
Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, bleibt die Bezahlung,
das heißt der Lohn für die geleistete Arbeit, der konkrete
Weg, der den meisten Menschen den Zugang zu jenen Gütern eröffnet,
die zur gemeinsamen Nutznießung bestimmt sind, seien es die
Güter der Natur, seien es die Erzeugnisse der Produktion. Zu
beiden Arten hat der Arbeitende durch die Bezahlung Zugang, die
er als Entlohnung für seine Arbeit erhält. Somit wird
gerade die gerechte Bezahlung jeweils zum Prüfstein für
die Gerechtigkeit des gesamten sozio-ökonomischen Systems und
für sein rechtes Funktionieren. Es ist dies nicht der einzige
Maßstab hierfür, aber ein besonders wichtiger und in
gewissem Sinne der entscheidende.
(Laborem Exercens, Nr. 19)
215. Zugleich will man vermeiden,
daß die Marktmechanismen zum ausschließlichen Bezugspunkt
für das gesamte gesellschaftliche Leben werden. Man strebt
eine öffentliche Kontrolle an, die das Prinzip der Bestimmung
der Güter der Erde für alle wirksam zur Geltung kommen
läßt. Die verhältnismäßig guten Arbeitsmöglich-keiten,
ein solides System der sozialen und beruflichen Sicherheit, die
Freiheit zur Gründung von Vereinigungen und die ausgeprägte
Tätigkeit von Gewerkschaften, Vorkehrungen für den Fall
der Arbeitslosigkeit, die Möglichkeit demokratischer Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben, all das sollte dazu beitragen, die
Arbeit ihres "Warencharakters" zu entkleiden und ihr die
Möglichkeit zu geben, sie in Würde auszuführen.
(Centesimus Annus, Nr. 19)
216. Noch eines wird erfordert, das
mit dem vorigen eng zusammenhängt. So wenig die Einheit der
menschlichen Gesellschaft gründen kann auf der Gegensätzlichkeit
der Klassen, ebensowenig kann die rechte Ordnung der Wirtschaft
dem freien Wettbewerb anheimgegeben werden. Das ist der Grundirrtum
der individual-istischen Wirtschaftswissenschaft, aus dem all ihre
Einzelirrtümer sich ableiten: in Vergessenheit oder Verkennung
der gesellschaftlichen wie der sittlichen Natur der Wirtschaft glaubte
sie, die öffentliche Gewalt habe der Wirtschaft gegenüber
nichts anderes zu tun, als sie frei und ungehindert sich selbst
zu überlassen; im Markte, d.h. im freien Wettbewerb, besitze
diese ja ihr regulatives Prinzip in sich, durch das sie sich vollkommener
selbst reguliere, als das Eingreifen irgendeines geschaffenen Geistes
dies je vermöchte. Die Wett-bewerbsfreiheit-obwohl innerhalb
der gehörigen Grenzen berechtigt und von zweifellosem Nutzen-kann
aber unmöglich regulatives Prinzip der Wirtschaft sein. Die
Erfahrung hat dies, nachdem die verderblichen individualistischen
Theorien in die Praxis umgesetzt wurden, bis zum Übermaß
bestätigt. Daher besteht die dringende Notwendigkeit, die Wirtschaft
wieder einem echten und durchgreifend regulativen Prinzip zu unterstellen.
Die an die Stelle der Wettbewerbs-freiheit getretene Vermachtung
der Wirtschaft kann aber noch weniger diese Selbststeuerung bewirken:
Macht ist blind; Gewalt ist stürmisch. Um segenbringend für
die Menschheit zu sein, bedarf sie selbst kraftvoller Zügelung
und weiser Lenkung; diese Zügelung und Lenkung kann sie sich
aber nicht selbst geben. Höhere und edlere Kräfte müssen
es sein, die die wirtschaftliche Macht in strenge und weise Zucht
nehmen: die soziale Gerechtigkeit und die soziale Liebe! Darum müssen
die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen ganz und gar
von dieser Gerechtigkeit durchwaltet sein; vor allem aber tut es
not, daß sie zur gesellschaftspolitischen Auswirkung kommt,
d.h. eine Rechts- und Gesellschaftsordnung herbeiführt, die
der Wirtschaft ganz und gar das Gepräge gibt. Seele dieser
Ordnung muß die soziale Liebe sein; die öffentliche Gewalt
aber hat sie kraftvoll zu schützen und durchzusetzen, was sie
um so leichter vermag, wenn sie sich jener Belastungen entledigt,
die, wie oben dargelegt, ihr wesensfremd sind.
(Quadragesimo Anno, Nr. 88)
217. Die moderne Betriebswirtschaft
enthält durchaus positive Aspekte. Ihre Wurzel ist die Freiheit
des Menschen, die sich in der Wirtschaft wie auf vielen anderen
Gebieten verwirklicht. Die Wirtschaft ist ein Teilbereich des vielfältigen
menschlichen Tuns, und in ihr gilt, wie auf jedem anderen Gebiet,
das Recht auf Freiheit sowie die Pflicht, von ihr verantwortlichen
Gebrauch zu machen. Aber hier gibt es spezifische Unterschiede zwischen
den Tendenzen der modernen Gesellschaft und jenen der Vergangenheit.
War früher der entscheidende Produktionsfaktor die Erde und
später das Kapital, verstanden als Gesamtbestand an Maschinen
und Produktionsmitteln, so ist heute der entscheidende Faktor immer
mehr der Mensch selbst, das heißt seine Erkenntnisfähigkeit
in Form wissenschaftlicher Einsicht, seine Fähigkeit, Organisation
in Solidarität zu erstellen, und sein Vermögen, das Bedürfnis
des anderen wahrzunehmen und zu befriedigen.
(Centesimus Annus, Nr. 32)

IV. MORALITÄT,
GERECHTIGKEIT UND WIRTSCHAFTS-
ORDNUNG
218. In der Tat, wenngleich Wirtschaft
und Sittlichkeit jede in ihrem Bereich eigenständig sind, so
geht es doch fehl, die Bereiche des Wirtschaftlichen und des Sittlichen
derart auseinanderzureißen, daß jener außer aller
Abhängigkeit von diesem tritt. Die sogenannten Wirtschaftsgesetze,
aus dem Wesen der Sachgüter wie aus dem Geist-Leib-Wesen des
Menschen erfließend, besagen nur etwas über das Verhältnis
von Mittel und Zweck und zeigen so, welche Zielsetzungen auf wirtschaftlichem
Gebiet möglich, welche nicht möglich sind. Aus der gleichen
Sachgüterwelt sowie der Individual- und Sozial-Natur des Menschen
entnimmt sodann die menschliche Vernunft mit voller Bestimmtheit
das von Gott, dem Schöpfer, der Wirtschaft als Ganzem vorgesteckte
Ziel.
(Quadragesimo Anno, Nr. 42)
219. Aber nicht nur die Verteilung
des Wirtschaftsertrages muß den Forderungen der Gerechtigkeit
entsprechen, sondern auch der gesamte Wirtschaftsvollzug. In der
menschlichen Natur selbst ist das Bedürfnis angelegt, daß,
wer produktive Arbeit tut, auch in der Lage sei, den Gang der Dinge
mitzubestimmen und durch seine Arbeit zur Entfaltung seiner Persönlichkeit
zu gelangen.
Wenn darum in der Gütererzeugung eine Betriebsordnung gilt
und Verfahren zur Anwendung kommen, die der Würde des arbeitenden
Menschen zu nahe treten, sein Verantwortungsgefühl abstumpfen
oder seine schöpferischen Kräfte lahmlegen, so widerspricht
eine solche Art des Wirtschaftens doch wohl der Gerechtigkeit; das
gilt selbst dann, wenn der Güterausstoß sehr hoch liegt
und die Verteilung nach Recht und Billigkeit erfolgt.
(Mater et Magistra, Nr. 82-83)
220. Tiefere und eindringendere Betrachtung
zeigt klar, daß der so heiß ersehnten Erneuerung der
Gesellschaft eine ganz innerliche Erneuerung im christlichen Geiste
vorausgehen muß, den so viele Menschen im wirtschaftlichen
Leben verleugnen. Andernfalls werden alle Bemühungen vergeblich
sein, und das Gebäude wird statt auf Felsengrund auf flüchtigem
Sand gebaut. In der Tat, Ehrwürdige Brüder und geliebte
Söhne, Wir haben dem heutigen Wirtschaftsystem ins Gesicht
geschaut und fanden, daß es unter den schwersten Übeln
leidet. Ebenso hielten Wir von neuem Gericht über den Kom-munismus
und Sozialismus und kamen zu der Feststellung, daß all ihre
Formen, auch die abgeändersten, vom Gesetz der Frohbotschaft
weit abirren.
(Quadragesimo Anno, Nr. 127-128)
221. Hier möchte ich die Vertreter
der Wirtschaftswissenschaften und die Manager selbst sowie auch
die verantwortlichen Politiker auffordern, die dringende Notwendigkeit
zur Kenntnis zu nehmen, daß das wirtschaftliche Handeln und
die entsprechenden politischen Maßnahmen das Wohl eines jeden
Menschen in seiner Ganzheit-lichkeit anstreben sollen. Das ist nicht
nur eine Forderung der Ethik, sondern auch einer gesunden Wirtschaft.
Die Erfahrung scheint nämlich bestätigt zu haben, daß
der wirtschaftliche Erfolg zunehmend davon abhängt, daß
die Menschen und ihre Fähigkeiten aufgewertet, die Beteiligung
gefördert, Kenntnisse und Informationen stärker und besser
vermittelt werden und die Solidarität wächst.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 2000, Nr. 16)
222. Übrigens macht die geschichtliche
Entwicklung selbst immer einsichtiger: Ein geordnetes und gedeihliches
Zusammenleben der Menschen ist einfach nicht möglich, ohne
daß die Bürger und die politische Führung in der
Wirtschaft zusammenwirken; das erfordert einträchtige gemeinsame
Anstrengung derart, daß der Beitrag beider den Erfordernissen
des Gemeinwohls je nach den wechselnden Verhältnissen möglichst
gut entspricht.
(Mater et Magistra, Nr. 56)

V. EINE AUTHENTISCHE
THEOLOGIE DER BEFREIUNG
223. Die Lehre Jesu Christi ist eine
Botschaft der Freiheit und eine Kraft für die Befreiung. In
den letzten Jahren ist die essentielle Wahrheit Gegenstand der Überlegungen
der Theologen mit einer neuen Aufmerksamkeit geworden, die an sich
schon voller Versprechungen ist. Befreiung ist zuerst und vor allem
die Befreiung von der radikalen Versklavung der Sünde. Ihr
Ende und ihr Ziel ist die Freiheit von Gottes Kindern, die Gabe
der Gnade. Als logische Konsequenz fordert sie Freiheit von vielen
Arten der Sklaverei, im kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen
und politischen Bereich, die alle schlußendlich aus der Sünde
stammen und die Menschen so oft davon abhalten, in einer Art zu
leben, die ihrer Würde entspricht.... Angesichts der Dringlichkeit
gewisser Probleme sind einige versucht, einseitig die Befreiung
aus der Knechtschaft weltlicher und zeitlicher Art zu hervorzuheben.
Sie tun dies auf eine Weise, daß es scheint, sie stellen die
Befreiung aus der Sünde an zweite Stelle und schaffen es so
nicht, ihr die Wichtigkeit beizumessen, die ihr gebührt.
(Libertatis Nuntius, Einführung)
224. Angesichts der Dringlichkeit,
das Brot zu teilen, sind einige versucht, die Evangelisierung in
eine Klammer zu stellen und diese auf morgen zu verschieben: erst
das Brot, dann das Wort des Herrn. Es ist ein fataler Fehler, diese
beiden zu trennen und noch schlimmer, sie einander gegenüberzustellen.
Tatsächlich zeigt die christliche Perspektive, daß sie
sehr viel miteinander zu tun haben.
(Libertatis Nuntius, VI, Nr. 3)
225. Bis zu dem Ausmaß, daß sie voll und ganz marxistisch
bleiben, sind die Strömungen auch weiterhin auf gewissen grund-legenden
Lehren basiert, die nicht mit der christlichen Konzeption der Menschheit
und der Gesellschaft vereinbart werden können.... Wir möchten
daran erinnern, daß der Atheismus und die Verleugnung der
menschlichen Person, ihrer Freiheit und Rechte, das Herzstück
der marxistischen Theorie sind. Diese Theorie enthält Fehler,
die die Wahrheit des Glaubens bezüglich des ewigen Schicksals
der einzelnen Menschen direkt bedrohen. Ferner bedeutet der Versuch,
eine Analyse, deren Auslegungskriterium auf der atheistischen Konzeption
beruht, in die Theologie einzubinden, sich selbst in furchtbare
Widersprüche zu verstricken.
(Libertatis Nuntius, VII, Nr. 8-9)
226. Wir dürfen uns in der Tat
nicht verheimlichen, daß viele hochherzige Christen, die für
die dramatischen Fragen aufgeschlossen sind, die sich mit dem Problem
der Befreiung stellen, in der Absicht, die Kirche am Einsatz für
die Befreiung zu beteiligen, oft versucht sind, ihre Sendung auf
die Dimensionen eines rein diesseitgen Programmes zu beschränken:
ihre Ziele auf eine anthropozentrische Betrachtungsweise; das Heil,
dessen Bote und Sakrament sie ist, auf einen materiellen Wohlstand;
ihre Tätigkeit unter Vernachlässigung ihrer ganzen geistlichen
und religiösen Sorge auf Initiativen im politischen und sozialen
Bereich. Wenn es aber so wäre, würde die Kirche ihre grundlegende
Bedeutung verlieren. Ihre Botschaft der Befreiung hätte keine
Originalität mehr und würde leicht von ideologischen Systemen
und politischen Parteien in Beschlag genommen und manipuliert.
(Evangelii Nuntiandi, Nr. 32)
227. Das ist der Grund, warum in
der Verkündigung der Befreiung und in der Solidarität
mit denen, die sich für sie einsetzen und für sie leiden,
die Kirche es nicht hinnimmt, daß ihre Sendung nur auf den
Bereich des Religiösen beschränkt wird, indem sie sich
für die zeitlichen Probleme des Menschen nicht interessiert;
sie bekräftigt jedoch den Vorrang ihrer geistlichen Sendung;
sie weigert sich, die Verkündigung der menschlichen Befreiung
zu ersetzen, und behauptet, daß auch ihr Beitrag zur Befreiung
unvollkommen wäre, wenn sie es vernachlässige, das Heil
in Jesus Christus zu verkünden.
(Evangelii Nuntiandi, Nr. 34)
228. Die Verschiedenheit der Situationen
und Probleme in der heutigen Welt ist groß und von raschen
Veränderungen gekenn-zeichnet. Von unzutreffenden Verallgemeinerungen
und Vereinfachungen muß darum abgesehen werden. Aber es ist
möglich, einige Grundtendenzen, die in der heutigen Gesellschaft
erkenntlich sind, aufzugreifen. Wie auf dem Feld, das im Evangelium
beschrieben wird, Unkraut und gutes Getreide wachsen, so finden
sich in der Geschichte als der täglichen Bühne des oft
widersprüchlichen Gebrauchs menschlicher Freiheit das Gute
und das Böse, die Ungerechtigkeit und die Gerechtigkeit, die
Not und die Hoffnung oft nebeneinander und zuweilen sogar eng miteinander
verkettet.
(Christifideles Laici, Nr. 3)

VI. STAATSINTERVENTION
UND WIRTSCHAFT
229. Eine andere Aufgabe des Staates
besteht darin, die Ausübung der Menschenrechte im wirtschaftlichen
Bereich zu überwachen und zu leiten. Aber die erste Verantwortung
auf diesem Gebiet liegt nicht beim Staat, sondern bei den einzelnen
und bei den verschiedenen Gruppen und Vereinigungen, in denen sich
die Gesellschaft artikuliert. Der Staat könnte das Recht aller
Bürger auf Arbeit nicht direkt sicherstellen, ohne das gesamte
Wirtschaftsleben zu reglementieren und die freie Initiative der
einzelnen abzutöten. Das besagt jedoch nicht, daß er
auf diesem Gebiet überhaupt keine Kompetenz habe, wie jene
behaupten, die für einen völligen Verzicht auf Ordnungs-normen
im Bereich der Wirtschaft eintreten. Ja, der Staat hat die Pflicht,
die Tätigkeit der Unternehmen dahingehend zu unterstützen,
daß er Bedingungen für die Sicherstellung von Arbeitsgelegenheiten
schafft. Er muß die Tätigkeit dort, wo sie sich als unzureichend
erweist, anregen bzw. ihr in Augenblicken der Krise unter die Arme
greifen.
Der Staat hat des weiteren das Recht einzugreifen, wenn Monopolstellungen
die Entwicklung verzögern oder behindern. Aber außer
diesen Aufgaben der Harmonisierung und Steuerung der Entwicklung
kann er in Ausnahmefällen Vertretungsfunktionen wahrnehmen,
wenn gesellschaftliche Bereiche oder Unternehmens-systeme zu schwach
oder erst im Entstehen begriffen und daher noch unfähig sind,
ihre Aufgabe zu erfüllen. Solche stellvertretenden Interventionen,
die durch dringende, vom Gemeinwohl geforderte Gründe gerechtfertigt
sind, müssen aber zeitlich möglichst begrenzt sein, um
nicht den genannten Bereichen und Unternehmenssystemen die ihnen
eigenen Kompetenzen auf Dauer zu entziehen und nicht den Umfang
der staatlichen Intervention übermäßig auszuweiten.
Dies wäre sowohl für die wirtschaftliche wie für
die bürgerliche Freiheit schädlich.
(Centesimus Annus, Nr. 48)
230. Jeder hat das Recht auf wirtschaftliche
Unternehmung; jeder darf und soll seine Talente nutzen, um zu einem
Wohlstand beizutragen, der allen zugute kommt, und um die gerechten
Früchte seiner Mühe zu ernten. Er soll darauf bedacht
sein, sich dabei an die Regelungen zu halten, die rechtmäßige
Autoritäten zugunsten des Gemeinwohls erlassen haben.
(KKK, Nr. 2429)
231. In diesem Sinne kann man mit Recht von einem Kampf gegen ein
Wirtschaftssystem sprechen, hier verstanden als Methode, die die
absolute Vorherrschaft des Kapitals, des Besitzes der Produktions-mittel
und des Bodens über die freie Subjektivität der Arbeit
des Menschen festhalten will (vgl. Laborem Exercens, Nr. 7). Für
diesen Kampf gegen ein solches System eignet sich als Alternativmodell
nicht das sozialistische System, das tatsächlich nichts anderes
als einen Staatskapitalismus darstellt. Es geht vielmehr um eine
Gesellschaftsordnung der freien Arbeit, der Unternehmen und der
Beteiligung. Sie stellt sich keineswegs gegen den Markt, sondern
verlangt, daß er von den sozialen Kräften und vom Staat
in angemessener Weise kontrolliert werde, um die Befriedigung der
Grundbedürfnisse der Gesellschaft zu gewährleisten.
(Centesimus Annus, Nr. 35)
232. Die Einzelinitiative und das
freie Spiel des Wettbewerbs können den Erfolg des Entwicklungswerkes
jedoch nicht sichern. Man darf es nicht darauf ankommen lassen,
daß der Reichtum der Reichen und die Stärke der Starken
noch größer werden, während man das Elend der Völker
verewigt und die Knechtschaft der Unterdrückten noch härter
werden läßt. Man braucht Programme, die die Aktionen
der einzelnen und der Organisationen "fördern, anregen
und regeln, Programme, die Lücken schließen und Vollständigkeit
gewährleisten" (MM, n. 44). Es ist Sache der Staaten,
die Vorhaben, die Ziele und die Verfahrensweisen zu bestimmen und
verbindlich aufzuerlegen; an ihnen liegt es auch, die Kräfte
aller zu mobilisieren, die an diesem Gemeinschaftswerk mitzuwirken
haben. Ebenso sollen sie sich bemühen, auch die privaten Unternehmer
und Verbände zur Mitwirkung heranzuziehen. So wird die Gefahr
einer Kollektivierung oder einer mehr oder weniger willkürlichen
Planung vermieden, die, freiheitsfeindlich, die Ausübung grundlegender
Rechte der menschlichen Person unmöglich machen.
(Populorum Progressio, Nr. 33)
233. Es ist wahr, die Fortschritte der wissenschaftlichen Erkenntnis
und Produktionstechnik geben augenscheinlich der staatlichen Führung
heute in umfassenderem Maß als früher Möglichkeiten
in die Hand, Spannungen zwischen den verschiedenen Wirtschafts-zweigen,
zwischen den verschiedenen Gebieten ein und derselben Nation wie
zwischen den verschiedenen Nationen auf Weltebene zu mildern; die
aus den Konjunkturschwankungen der Wirtschaft sich ergebenden Störungen
zu begrenzen und durch vorbeugende Maßnahmen den Eintritt
von Massenarbeitslosigkeit wirksam zu verhindern. Darum ist von
der staatlichen Führung, die für das Gemeinwohl verantwortlich
ist, immer wieder zu fordern, daß sie sich in vielfältiger
Weise, umfassender und planmäßiger als früher, wirtschaftspolitisch
betätigt und dafür angepaßte Einrichtungen, Zuständigkeiten,
Mittel und Verfahrensweisen ausbildet.
(Mater et Magistra, Nr. 54)
234. Von vornherein ist festzuhalten:
Im Bereich der Wirtschaft kommt der Vorrang der Privatinitiative
der einzelnen zu, die entweder für sich allein oder in vielfältiger
Verbundenheit mit andern zur Verfolgung gemeinsamer Interessen tätig
werden.
Aber aus den bereits von Unsern Vorgängern angeführten
Gründen bedarf es in der Wirtschaft auch des tätigen Eingreifens
der staatlichen Gewalt, um in der rechten Weise die Wohlstandssteigerung
zu fördern, so daß mit ihr zugleich ein sozialer Fortschritt
verbunden ist und sie so allen Bürgern zustatten kommt.
Dieses staatliche Eingreifen, das fördert, anregt, regelt,
Lücken schließt und Vollständigkeit gewährleistet,
findet seine Begründung in dem Subsidiaritätsprinzip,
so, wie es Pius XI. in dem Rund-schreiben Quadragesimo Anno ausgesprochen
hat: "Fest und unverrückbar bleibt jener oberste Grundsatz
der Sozialphilosophie, an dem nicht zu rütteln noch zu deuteln
ist: Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative
und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen
und der Gesellschaltstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt
es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten
Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können,
für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch
zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt
die rechte Ordnung. Jedwede Gesellschafts-tätigkeit ist ja
ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär: sie soll die Glieder
des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals
zerschlagen oder aufsaugen" (QA, Nr. 23).
(Mater et Magistra, Nr. 51-53)
235. Die Sozialisation ist auch mit
Gefahren verbunden. Ein allzu weitgehendes Eingreifen des Staates
kann die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen. Die
Kirche vertritt das sogenannte Subsid-iaritätsprinzip: "Eine
übergeordnete Gesellschaft darf nicht so in das innere Leben
einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß
sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen
und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen
Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen" (CA,
Nr. 48).
(KKK, Nr. 1883)
236. Es ist Aufgabe des Staates,
für die Verteidigung und den Schutz jener gemeinsamen Güter,
wie die natürliche und die menschliche Umwelt, zu sorgen, deren
Bewahrung von den Marktmechanismen allein nicht gewährleistet
werden kann. Wie der Staat zu Zeiten des alten Kapitalismus die
Pflicht hatte, die fundamentalen Rechte der Arbeit zu verteidigen,
so haben er und die ganze Gesellschaft angesichts des neuen Kapitalismus
nun die Pflicht, die gemeinsamen Güter zu verteidigen, die
unter anderem den Rahmen bilden, in dem allein es jedem einzelnen
möglich ist, seine persönlichen Ziele auf gerechte Weise
zu verwirklichen.
(Centesimus Annus, Nr. 40)
237. Das Subsidiaritätsprinzip widersetzt sich allen Formen
des Kollektivismus. Es zieht die Grenzen für das Eingreifen
des Staates. Es zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen den Einzelpersonen
und den Gesellschaften in ein harmonisches Verhältnis zu bringen.
Es sucht auf internationaler Ebene eine wahre Ordnung zu schaffen.
(KKK, Nr. 1885)
238. Diese allgemeinen Überlegungen
finden ihren Niederschlag auch in der Aufgabe des Staates im Bereich
der Wirtschaft. Die Wirtschaft, insbesondere die Marktwirtschaft,
kann sich nicht in einen institutionellen, rechtlichen und politischen
Leerraum abspielen. Im Gegenteil, sie setzt die Sicherheit der individuellen
Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und leistungsfähige
öffentliche Dienste voraus. Hauptaufgabe des Staates ist es
darum, diese Sicherheit zu garantieren, so daß der, der arbeitet
und produziert, die Früchte seiner Arbeit genießen kann
und sich angespornt fühlt, seine Arbeit effizient und redlich
zu vollbringen. Der Mangel an Sicherheit, begleitet von der Korruption
der staatlichen Behörden und von dem Umsichgreifen unlauterer
Quellen der Bereicherung und des leichten Gewinnes auf Grund eines
rechtswidrigen oder rein spekulativen Treibens, ist eines der Haupthindernisse
für die Entwicklung und für die Wirtschaftsordnung.
(Centesimus Annus, Nr. 48)
239. Damit diese Anstrengungen einen
vollen Erfolg zeitigen, dürfen sie nicht verzettelt werden
und noch weniger aus Geltungssucht und Machtstreben einander entgegenarbeiten.
Die Situation verlangt Programme, die aufeinander abgestimmt sind.
Ein Programm ist wirksamer und besser als eine Hilfe, die je nach
Gelegenheit dem guten Willen der einzelnen überlassen bleibt.
Das setzt, Wir haben bereits darauf hingewiesen, vertiefte Studien
voraus. Festlegung der Ziele, Bestimmung der Mittel, Zusammenfassung
der Kräfte, um den augenblicklichen Nöten und den voraussehbaren
Erfordernissen zu begegnen. Mehr noch: ein Programm übersteigt
die Gesichtspunkte des rein wirtschaftlichen Wachstums und des sozialen
Fortschritts: es gibt dem Werk, das getan werden soll, Bedeutung
und Gewicht. Und indem es sich um eine Verbesserung der Ordnung
in der Welt bemüht, verleiht es dem Menschen selbst ein höheres
Maß an Würde und Kraft.
(Populorum Progressio, Nr. 50)

VII. HANDEL
240. Es wurde bereits darauf hingewiesen,
daß der Mensch mit den anderen Menschen arbeitet, daß
er an einem "Gemein-schaftswerk" teilnimmt, das immer
weitere Kreise umfaßt. Wer ein Produkt erstellt, tut das außer
zum persönlichen Gebrauch im allgemeinen dafür, daß
andere davon Gebrauch machen können, nachdem sie den durch
freie Verhandlung vereinbarten gerechten Preis gezahlt haben. Gerade
die Fähigkeit, die Bedürfnisse der anderen Menschen und
die Kombinationen der geeignetsten Produktions-faktoren für
ihre Befriedigung rechtzeitig zu erkennen, ist eine bedeutende Quelle
des Reichtums in der modernen Gesellschaft. Viele Güter können
gar nicht durch die Arbeitskraft nur eines einzelnen wirksam erstellt
werden, sondern sie erfordern die Zusammenarbeit vieler für
dasselbe Ziel. Einen solchen Produktionsprozeß zu organisieren,
seinen Bestand zu planen, dafür zu sorgen, daß er, unter
Übernahme der notwendigen Risiken, der Befriedigung der Bedürfnisse
positiv entspricht: auch das ist eine Quelle des Reichtums in der
heutigen Gesellschaft. So wird die Rolle der geordneten und schöpferischen
menschlichen Arbeit immer offensichtlicher und entscheidender. Aber
ebenso sichtbar wird-als wesentlich zu dieser Arbeit gehörend-die
Bedeutung der wirtschaftlichen Initiative und des Unternehmertums.
Ein solcher Vorgang, der eine vom Christentum seit jeher vertretene
Wahrheit über den Menschen konkret ins Licht rückt, muß
mit Aufmerksamkeit und Wohlwollen betrachtet werden. Die wichtigste
Ressource des Menschen ist in der Tat, zusammen mit der Erde, der
Mensch selbst. Sein Verstand entdeckt die Produktionskraft der Erde
und die Vielfalt der Formen, wie die menschlichen Bedürfnisse
befriedigt werden können. Seine geordnete Arbeit in solidarischer
Zusammenarbeit ermöglicht die Erstellung von immer umfassenderen
und zuverlässigeren Arbeitsgemeinschaften zur Umgestaltung
der natürlichen und menschlichen Umwelt. In diesen Prozeß
sind wichtige Tugenden miteinbezogen, wie Fleiß, Umsicht beim
Eingehen zumutbarer Risiken, Zuverlässigkeit und Treue in den
zwischenmenschlichen Beziehungen, Festigkeit bei der Durchführung
von schwierigen und schmerzvollen, aber für die Betriebsgemeinschaft
notwendigen Entscheidungen und bei der Bewältigung etwaiger
Schicksalsschläge.
(Centesimus Annus, Nr. 32)
241. Ohne diese Überlegung kann
man die Bedeutung der Tugend des Fleißes nicht verstehen,
genauer: man kann nicht verstehen, wieso der Fleiß eine Tugend
sein soll; ist doch die Tugend als moralische Haltung das, wodurch
der Mensch als Mensch gut wird. Dieser positive Zusammenhang ändert
aber nichts an unserer berechtigten Sorge, der Mensch könnte
in der Arbeit, durch welche die Materie veredelt wird, an sich selbst
eine Herabsetzung seiner Würde erleiden. Es ist ja bekannt,
daß die Arbeit verschiedentlich gegen den Menschen verwendet
werden kann; daß man ihn mit dem System der Zwangsarbeit in
Konzentrationslagern bestrafen kann; daß man die Arbeit zu
einem Mittel der Unterdrückung des Menschen machen kann; daß
man schließlich in verschiedener Weise die menschliche Arbeit-das
heißt den arbeitenden Menschen!-ausbeuten kann. All dies spricht
für die moralische Verpflichtung, den Fleiß als Tugend
mit einer sozialen Ordnung zu verbinden, die es dem Menschen erlaubt,
in der Arbeit "mehr Mensch zu werden", statt sich ihretwegen
zu erniedrigen und nicht nur seine Körperkräfte zu verbrauchen
(was ja wenigstens zu einem gewissen Grad unvermeidlich ist), sondern
sogar seine ureigene Würde und Persönlichkeit verletzt
zu sehen.
(Laborem Exercens, Nr. 9)
242. Die Kirche anerkennt die berechtigte
Funktion des Gewinnes als Indikator für den guten Zustand und
Betrieb des Unternehmens. Wenn ein Unternehmen mit Gewinn produziert,
bedeutet das, daß die Produktionsfaktoren sachgemäß
eingesetzt und die menschlichen Bedürfnisse gebührend
erfüllt wurden. Doch der Gewinn ist nicht das einzige Anzeichen
für den Zustand des Unternehmens. Es ist durchaus möglich,
daß die Wirtschaftsbilanz in Ordnung ist, aber zugleich die
Menschen, die das kostbarste Vermögen des Unternehmens darstellen,
gedemütigt und in ihrer Würde verletzt werden.... Der
Gewinn ist ein Regulator des Unternehmens, aber nicht der einzige.
Hinzu kommen andere menschliche und moralische Faktoren, die auf
lange Sicht gesehen zumindest ebenso entscheidend sind für
das Leben des Unternehmens.
(Centesimus Annus, Nr. 35)
243. Jeder hat das Recht auf wirtschaftliche
Unternehmung; jeder darf und soll seine Talente nutzen, um zu einem
Wohlstand beizutragen, der allen zugute kommt, und um die gerechten
Früchte seiner Mühe zu ernten. Er soll darauf bedacht
sein, sich dabei an die Regelungen zu halten, die rechtmäßige
Autoritäten zugunsten des Gemeinwohls erlassen haben.
(KKK, Nr. 2429)
244. [Die] Soziallehre anerkennt-wie
schon gesagt-die positive Bedeutung des Marktes und des Unternehmens,
aber gleichzeitig weist [sie] darauf hin, daß beide unbedingt
auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein müssen. Sie anerkennt
auch die Rechtmäßigkeit der Anstrengungen der Arbeiter,
die volle Achtung ihrer Würde und eine größere Beteiligung
am Leben des Unternehmens zu erlangen. Auch wenn sie zusammen mit
anderen und unter der Leitung anderer arbeiten, sollen sie doch
in gewissem Sinne "in eigener Sache arbeiten" (vgl. Laborem
Exercens, Nr. 15) unter Einsatz ihrer Intelligenz und ihrer Freiheit.
(Centesimus Annus, Nr. 43)
245. Man muß außerdem
hervorheben, daß in der heutigen Welt unter den anderen Rechten
oft auch das Recht auf unternehmerische Initiative unterdrückt
wird. Und doch handelt es sich um ein wichtiges Recht nicht nur
für den einzelnen, sondern auch für das Gemeinwohl. Die
Erfahrung lehrt uns, daß die Leugnung eines solchen Rechtes
oder seine Einschränkung im Namen einer angeblichen "Gleichheit"
aller in der Gesellschaft tatsächlich den Unternehmungsgeist,
das heißt die Kreativität des Bürgers als eines
aktiven Subjektes, lähmt oder sogar zerstört. Als Folge
entsteht auf diese Weise nicht so sehr eine echte Gleichheit als
vielmehr eine "Nivellierung nach unten". Anstelle von
schöpferischer Eigeninitiative kommt es zu Passivität,
Abhängigkeit und Unterwerfung unter den bürokratischen
Apparat, der als einziges "verfügendes" und "entscheidenes"-wenn
nicht sogar "besitzendes"-Organ der gesamten Güter
und Produktions-mittel alle in eine Stellung fast völliger
Abhängigkeit bringt, die der traditionellen Abhängigkeit
des Arbeiterproletariers vom Kapital-ismus gleicht. Das ruft ein
Gefühl von Frustration oder Resignation hervor und bringt die
Menschen dazu, sich aus dem Leben der Nation zurückzuziehen,
indem viele zur Auswanderung gedrängt werden und ebenso eine
Form von "innerer" Emigration gefördert wird.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 15)
246. Zunächst sei die Bemerkung
vorausgeschickt: um lebensfähig sein zu können, müssen
diese Betriebe und Genossenschaften sich ständig-in Ausstattung
und Verfahren-den Ansprüchen der Gegenwart anpassen. Diese
ergeben sich einmal aus dem wissen-schaftlichen und technischen
Fortschritt, dann aus den wechselnden Bedürfnissen und Ansprüchen
der Menschen. Um diese Anpassung haben die Handwerker und die Mitglieder
der Genossenschaften in erster Linie sich selbst zu bemühen.
(Mater et Magistra, Nr. 87)
247. Über das zu entscheiden,
was den allgemeinen Stand der Wirtschaft fördert, ist nicht
Sache der einzelnen Wirtschaftssubjekte, sondern liegt bei der staatlichen
Führung und bei jenen nationalen und übernationalen Institutionen,
die für bestimmte Wirtschafts-bereiche zuständig sind.
Daher erweist es sich als angemessen oder notwendig, daß an
den staatlichen Stellen und in diesen Institutionen außer
den Unternehmern und deren Beauftragten auch die Arbeiter vertreten
sind oder diejenigen, die bestellt sind, die Rechte, Ansprüche
und Interessen der Arbeiter wahrzunehmen.
(Mater et Magistra, Nr. 99)

VIII. ÖKONOMISMUS
UND KONSUMISMUS
248. Es handelt sich hier um die
Entwicklung von Personen und nicht nur der vielen Dinge, deren sich
die Personen bedienen können. Es geht-wie ein zeitgenössischer
Philosoph gesagt und auch das Konzil festgestellt hat-nicht so sehr
darum, "mehr zu haben", sondern "mehr zu sein"
(vgl. GS, Nr. 35). In der Tat besteht schon eine wirkliche, erkennbare
Gefahr, daß der Mensch bei dem enormen Fortschritt in der
Beherrschung der gegenständlichen Welt die entscheidenden Fäden,
durch die er sie beherrscht, aus der Hand verliert und ihnen auf
verschiedene Weise sein Menschsein unterordnet und selbst Objekt
wird von vielfältigen, wenn auch oft nicht direkt wahrnehmbaren
Manipulationen durch die Organisation des gesellschaftlichen Lebens,
durch das Produktionssystem und durch den Druck der sozialen Kommunikationsmittel.
Der Mensch kann nicht auf sich selber verzichten noch auf den Platz,
der ihm in der sichtbaren Welt zukommt; er darf nicht Sklave der
Dinge, Sklave der Wirtschaftssysteme, Sklave der Produktion, Sklave
der eigenen Produkte werden.
(Redemptor Hominis, Nr. 16)
249. Diese Überentwicklung,
die in einer übertriebenen Verfügbarkeit von jeder Art
materieller Güter zugunsten einiger sozialer Schichten besteht,
macht die Menschen leicht zu Sklaven des "Besitzens" und
des unmittelbaren Genießens, ohne eine andere Perspektive
als die Vermehrung oder den ständigen Austausch der Dinge,
die man schon besitzt, gegen andere immer perfektere. Das ist die
sogenannte Konsumgesellschaft oder der Konsumismus, der so viele
"Verschwendung" und "Abfälle" mit sich
bringt.... Gegenstände und Güter zu "besitzen"
vervollkommnet nicht von selber den Menschen, es sei denn, es dient
zur Reifung und Bereiche-rung des menschlichen "Seins",
das heißt es sei denn, es dient zur Realisierung der menschlichen
Berufung selber.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 36)
250. Die Nachfrage nach einem qualitativ
befriedigenderen und reicheren Leben ist an sich berechtigt. Man
muß dabei aber die neue Verantwortung und die neuen Gefahren
unterstreichen, die mit dieser geschichtlichen Phase zusammenhängen.
In der Art und Weise, wie die neuen Bedürfnisse entstehen und
definiert werden, drückt sich immer auch eine mehr oder weniger
zutreffende Auffassung vom Menschen und seinem wahren Wohl aus.
Die Entscheidung für bestimmte Formen von Produktion und Konsum
bringt immer auch eine bestimmte Kultur als Gesamtauffassung des
Lebens zum Ausdruck. Hier entsteht das Phänomen des Konsumismus.
Bei der Entdeckung neuer Bedürfnisse und neuer Möglichkeiten,
sie zu befriedigen, muß man sich von einem Menschenbild leiten
lassen, das alle Dimensionen seines Seins berücksichtigt und
die materiellen und triebhaften den inneren und geistigen unterordnet....
Nicht das Verlangen nach einem besseren Leben ist schlecht, sondern
falsch ist ein Lebensstil, der vorgibt, dann besser zu sein, wenn
er auf das Haben und nicht auf das Sein ausgerichtet ist. Man will
mehr haben, nicht um mehr zu sein, sondern um das Leben in Selbstgefälligkeit
zu konsumieren.
(Centesimus Annus, Nr. 36)

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