ARTIKEL
4:
Dei Soziale Ordnung
1. Die Zentralität
der menschlichen Person
2. Die auf der Wahrheit gegründete Gesellschaft
3. Solidarität
4. Subsidiarität
5. Mitwirkung
6. Entfremdung und Randexistenz
7. Soziale Freiheit
8. Kultur
9. Natürliche menschliche Entwicklung
10. Das Gemeinwohl
11. "Soziale Sünde"
I. DIE ZENTRALITÄT
DER MENSCHLICHEN PERSON
118. Nach dem obersten Grundsatz
dieser Lehre muß der Mensch der Träger, Schöpfer
und das Ziel aller gesellschaftlichen Einrich-tungen sein. Und zwar
der Mensch, sofern er von Natur aus auf Mit-Sein angelegt und zugleich
zu einer höheren Ordnung berufen ist, die die Natur übersteigt
und diese zugleich überwindet.
(Mater et Magistra, Nr. 219)
119. Auch im Wirtschaftsleben sind
die Würde der menschlichen Person und ihre ungeschmälerte
Berufung wie auch das Wohl der gesamten Gesellschaft zu achten und
zu fördern, ist doch der Mensch Urheber, Mittelpunkt und Ziel
allen wirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Lebens.
(Gaudium et Spes, Nr. 63)
120. Von der intentionalen Öffnung
seines Geistes und zugleich von den zahlreichen und so verschiedenen
Bedürfnissen seines Leibes und seiner irdischen Existenz bestimmt,
schreibt der Mensch diese seine persönliche Geschichte durch
zahllose Bindungen, Kontakte, Situationen und soziale Strukturen,
die ihn mit anderen Menschen verbinden; und dies tut er vom ersten
Augenblick seiner irdischen Existenz an, angefangen bei seiner Empfängnis
und Geburt. Der Mensch in der vollen Wahrheit seiner Existenz, seines
persönlichen und zugleich gemeinschaftsbezogenen und sozialen
Seins-im Bereich der eigenen Familie, auf der Ebene der Gesellschaft
und so vieler verschiedener Umgebungen, auf dem Gebiet der eigenen
Nation oder des eigenen Volkes oder vielleicht auch nur des eigenen
Klans oder Stammes, schließlich auch im Bereich der gesamten
Menschheit-dieser Mensch ist der erste Weg, den die Kirche bei der
Erfüllung ihres Auftrags beschreiten muß: er ist der
erste und grundlegende Weg der Kirche, ein Weg, der von Christus
selbst vorgezeichnet ist und unabänderlich durch das Geheimnis
der Menschwerdung und der Erlösung führt.
(Redemptor Hominis, Nr. 14)
121. Fundament und Ziel der sozialen
Ordnung ist die menschliche Person als Subjekt unveräußerlicher
Rechte, die sie nicht von außen empfängt, sondern die
aus ihrer Natur selbst entspringen.... Entsprechend erschöpft
sich die menschliche Person nicht in ihren gesellschaftlichen, kulturellen
und geschichtlichen Bedingungen; denn es ist dem Menschen, der eine
Geistseele besitzt, zu eigen, einem Ziel zuzustreben, das die wechselnden
Bedingungen seiner Existenz übersteigt. Keine menschliche Macht
darf sich der Verwirklichung des Menschen als Person entgegenstellen.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1988, Nr. 1)

II. DIE AUF DER
WAHRHEIT GEGRÜNDETE GESELLSCHAFT
122. Das bürgerliche Zusammenleben
ist deshalb dann als gut geordnet, fruchtbar und der menschlichen
Würde entsprechend anzusehen, wenn es auf der Wahrheit gründet,
wie der Apostel Paulus mahnt: "Darum leget ab die Lüge,
ein jeder rede die Wahrheit mit seinem Nächsten; denn wir sind
Glieder untereinander" (Eph 4, 25). Das wird dann sicher der
Fall sein, wenn jeder seine Rechte und besonders seine Pflichten
gegenüber den anderen anerkennt.
(Pacem in Terris, Nr. 35)
123. Das höchste Gut und das
moralische Gut begegnen einander in der Wahrheit: der Wahrheit über
Gott, den Schöpfer und Erlöser, und der Wahrheit über
den von ihm geschaffenen und erlösten Menschen. Nur auf dem
Boden dieser Wahrheit ist es möglich, eine erneuerte Gesellschaft
aufzubauen und die komplizierten und drückenden Probleme, die
sie erschüttern, zu lösen, zuallererst jenes Problem der
Überwindung der verschiedenen Formen von Totalitarismus, um
der authentischen Freiheit der Person den Weg zu ebnen. "Der
Totalitarismus entsteht aus der Verneinung der Wahrheit im objektiven
Sinn: Wenn es keine transzendente Wahrheit gibt, in deren Gefolge
der Mensch zu seiner vollen Identität gelangt, gibt es kein
sicheres Prinzip, das gerechte Beziehungen zwischen den Menschen
gewährleistet" (CA, Nr. 44).
(Veritatis Splendor, Nr. 99)
124. An erster Stelle gilt, daß
die gegenseitigen Beziehungen der politischen Gemeinschaften untereinander
von der Wahrheit bestimmt sein müssen. Die Wahrheit verlangt
aber, daß es darin keine Diskriminierung der Rassen geben
darf; unantastbar und unerschütter-lich gilt darum, daß
alle Staaten, was ihre natürliche Würde angeht, untereinander
gleichgestellt sind. Jeder hat also das Recht auf Dasein, auf Entfaltung,
auf den Besitz der dazu notwendigen Mittel und auch darauf, daß
er in der Verwirklichung alles dessen die Hauptverant-wortung übernimmt.
Desgleichen kann er rechtmäßig verlangen, daß er
geachtet und daß ihm die gebührende Ehre erwiesen wird.
(Pacem in Terris, Nr. 86)
125. Im Licht des Glaubens strebt
die Solidarität danach, sich selbst zu übersteigen, um
die spezifisch christlichen Dimensionen des völligen Ungeschuldetseins,
der Vergebung und der Versöhnung anzunehmen. Dann ist der Nächste
nicht mehr nur ein menschliches Wesen mit seinen Rechten und seiner
grundlegenden Gleichheit mit allen, sondern wird das lebendige Abbild
Gottes, des Vaters, erlöst durch das Blut Jesu Christi und
unter das ständige Wirken des Heiligen Geistes gestellt. Er
muß also, auch als Feind, mit derselben Liebe geliebt werden,
mit der ihn der Herr liebt, und man muß für ihn zum Opfer
bereit sein, auch zum höchsten: das Leben für die eigenen
Brüder geben (vgl. 1 Joh 3, 16).
Das Bewußtsein von der gemeinsamen Vaterschaft Gottes, von
der Brüderlichkeit aller Menschen in Christus, der "Söhne
im Sohn", von der Gegenwart und dem lebenschaffenden Wirken
des Heiligen Geistes wird dann unserem Blick auf die Welt gleichsam
einen neuen Maßstab zu ihrer Interpretation verleihen. Jenseits
der menschlichen und naturgegebenen Bindungen, die schon so fest
und eng sind, zeigt sich im Licht des Glaubens ein neues Modell
der Einheit des Menschengeschlechtes, an dem sich die Solidarität
in letzter Konsequenz inspirieren muß. Dieses höchste
Modell der Einheit als ein Abbild des innersten Lebens Gottes, des
Einen in drei Personen, bezeichnen wir Christen mit dem Wort "Gemeinschaft"
(communio). Eine solche ausgesprochen christliche Gemeinschaft,
die mit der Hilfe des Herrn sorgfältig gepflegt, erweitert
und vertieft wird, ist die Seele der Berufung der Kirche, um "Sakrament"
im bereits angegebenen Sinne zu sein.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 40)

III. SOLIDARITÄT
126. [Solidarität] ist nicht
ein Gefühl vagen Mitleids oder oberflächlicher Rührung
wegen der Leiden so vieler Menschen nah oder fern. Im Gegenteil,
sie ist die feste und beständige Entschlos-senheit, sich für
das "Gemeinwohl" einzusetzen, das heißt für
das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich
sind. Eine solche Entschlossenheit gründet in der festen Überzeugung,
daß gerade jene Gier nach Profit und jener Durst nach Macht,
von denen bereits gesprochen wurde, es sind, die den Weg zur vollen
Entwick-lung aufhalten. Diese Haltungen und "Strukturen der
Sünde" überwindet man nur-neben der notwendigen Hilfe
der göttlichen Gnade mit einer völlig entgegengesetzten
Haltung mit dem Einsatz für das Wohl des Nächsten zusammen
mit der Bereitschaft, sich im Sinne des Evangeliums für den
anderen zu "verlieren", anstatt ihn auszubeuten, und ihm
zu "dienen", anstatt ihn um des eigenen Vorteils willen
zu unterdrücken.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 38)
127. Im Geist der Solidarität
und mit den Mitteln des Dialogs werden wir den Respekt lernen: für
jede menschliche Person, für die echten Werte und Kulturen
anderer, für ihre berechtigte Autonomie und Selbstbestimmung;
im selben Geist werden wir lernen, über uns selbst hinaus zu
blicken, um das Wohl anderer zu verstehen und zu fördern, mit
unseren eigenen Möglichkeiten in sozialer Solidarität
beizutragen zu Entwicklung und Wachstum, wie Billigkeit und Gerechtigkeit
sie fordern, die Strukturen zu schaffen, die sicherstellen, daß
soziale Solidarität und Dialog die bleibenden Merkmale der
Welt, in der wir leben, sein werden.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1986, Nr. 5)
128. Die Pflicht zur Solidarität
unter den Menschen besteht auch für die Völker. "Es
ist eine schwere Verpflichtung der hochent-wickelten Länder,
den aufstrebenden Völkern zu helfen" (GS, Nr. 86). Diese
Lehre des Konzils muß in die Tat umgesetzt werden. Wenn es
auch richtig ist, daß jedes Volk die Gaben, die ihm die Vorsehung
als Frucht seiner Arbeit geschenkt hat, an erster Stelle genießen
darf, so kann trotzdem kein Volk seinen Reichtum für sich allein
beanspruchen. Jedes Volk muß mehr und besser produzieren,
einmal um seinen eigenen Angehörigen ein wahrhaft menschenwürdiges
Leben zu gewährleisten, dann aber auch, um an der solidarischen
Entwicklung der Menschheit mitzuarbeiten. Bei der wachsenden Not
der unterentwickelten Länder ist es durchaus in der Ordnung,
daß die reichen Länder einen Teil ihrer Produktion zur
Befriedigung der Bedürfnisse der andern abzweigen; und ebenso,
daß sie Lehrer, Ingenieure, Techniker, Wissenschaftler ausbilden,
die ihr Wissen und Können in den Dienst der anderen stellen.
(Populorum Progressio, Nr. 48)
129. Um die heute verbreitete individualistische
Denkweise zu überwinden, braucht es ein konkretes Bemühen
um Solidarität und Liebe, das in der Familie beginnt mit dem
Rückhalt, den die Eheleute einander geben, und dann mit der
Sorge der Generationen füreinander. Auf diese Weise qualifiziert
sich die Familie auch als Arbeits- und Solidaritätsgemeinschaft.
(Centesimus Annus, Nr. 49)
130. Auf diesem Weg müssen wir
alle solidarisch sein. Darum halten Wir es für unsere Pflicht,
allen die gewaltige Bedeutung dieses Anliegens und die dringende
Notwendigkeit der Aufgabe vor Augen zu stellen. Jetzt schlägt
die Stunde der Tat: das Leben so vieler unschuldiger Kinder, der
Aufstieg so vieler unglücklicher Familien zu einem menschlichen
Leben, der Friede der Welt, die Zukunft der Kultur, stehen auf dem
Spiel. Alle Menschen, alle Völker haben ihre Verantwortung
zu übernehmen.
(Populorum Progressio, Nr. 80)
131. Die Übung von Solidarität
im Innern einer jeden Gesellschaft hat ihren Wert, wenn sich ihre
verschiedenen Mitglieder gegenseitig als Personen anerkennen. Diejenigen,
die am meisten Einfluß haben, weil sie über eine größere
Anzahl von Gütern und Dienstleistungen verfügen, sollen
sich verantwortlich für die Schwächsten fühlen und
bereit sein, Anteil an ihrem Besitz zu geben. Auf derselben Linie
von Solidarität sollten die Schwächsten ihrerseits keine
rein passive oder gesellschaftsfeindliche Haltung einnehmen, sondern
selbst tun, was ihnen zukommt, wobei sie durchaus auch ihre legitimen
Rechte einfordern. Die Gruppen der Mittelschicht ihrerseits sollten
nicht in egoistischer Weise auf ihrem Eigenvorteil bestehen, sondern
auch die Interessen der anderen beachten.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 39)
132. So erweist sich das Prinzip,
das wir heute Solidaritätsprinzip nennen und an dessen Gültigkeit
sowohl in der Ordnung innerhalb jeder einzelnen Nation als auch
in der internationalen Ordnung ich in Sollicitudo Rei Socialis erinnert
habe (vgl. SRS, Nr. 38-40), als eines der grundlegenden Prinzipien
der christlichen Auffassung der gesellschaftlichen und politischen
Ordnung. Es wird von Leo XIII. mehrmals unter dem Namen "Freundschaft"
angeführt, ein Ausdruck, den wir schon in der griechischen
Philosophie finden. Von Pius XI. wird es mit dem nicht weniger bedeutungsvollen
Namen "soziale Liebe" bezeichnet. Paul VI. hat den Begriff
mit den heutigen viel-fältigen Dimensionen der sozialen Frage
erweitert und von "Zivilisation der Liebe" gesprochen.
(vgl. RN, Nr. 25; QA, Nr. 3; Paul VI., Homilie zur Schließung
des Heiligen Jahres, 1975)
(Centesimus Annus, Nr. 10)
133. Die Solidarität hilft uns,
den "anderen"-Person, Volk oder Nation-nicht als irgendein
Mittel zu sehen, dessen Arbeitsfähigkeit und Körperkraft
man zu niedrigen Kosten ausbeutet und den man, wenn er nicht mehr
dient, zurückläßt, sondern als ein uns "gleiches"
Wesen, eine "Hilfe" für uns (vgl. Gen 2, 18-20),
als einen Mitmen-schen also, der genauso wie wir am Festmahl des
Lebens teilnehmen soll, zu dem alle Menschen von Gott in gleicher
Weise eingeladen sind.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 39)

IV. SUBSIDIARITÄT
134. Die Kirche vertritt das sogenannte
Subsidiaritätsprinzip: "Eine übergeordnete Gesellschaft
darf nicht so in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft
dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt.
Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr
eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte
im Hinblick auf das Gemeinwohl abzu-stimmen" (CA, Nr. 48; vgl.
QA, Nr. 184-186). Gott wollte sich nicht die Ausübung aller
Gewalten allein vorbehalten. Er überläßt jedem Geschöpf
jene Aufgaben, die es den Fähigkeiten seiner Natur gemäß
auszuüben vermag. Diese Führungsweise soll im gesellschaftlichen
Leben nachgeahmt werden. Das Verhalten Gottes bei der Weltregierung,
das von so großer Rücksichtnahme auf die mensch-liche
Freiheit zeugt, sollte die Weisheit derer inspirieren, welche die
menschlichen Gesellschaften regieren. Sie haben sich als Diener
der göttlichen Vorsehung zu verhalten. Das Subsidiaritätsprinzip
widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus. Es zieht die Grenzen
für das Eingreifen des Staates. Es zielt darauf ab, die Beziehungen
zwischen den Einzelpersonen und den Gesellschaften in ein harmonisches
Verhältnis zu bringen. Es sucht auf internationaler Ebene eine
wahre Ordnung zu schaffen.
(KKK, Nr. 1883-1885)
135. Wie in den Einzelstaaten die
Beziehungen zwischen der staatlichen Gewalt und den Bürgern,
den Familien und den zwischen ihnen und dem Staat stehenden Verbänden
durch das Subsidiaritäts-prinzip gelenkt und geordnet werden
müssen, so müssen durch dieses Prinzip natürlich
auch jene Beziehungen geregelt werden, welche zwischen der Autorität
der universalen politischen Gewalt und den Staatsgewalten der einzelnen
Nationen bestehen. Denn dieser universalen Autorität kommt
als besondere Aufgabe zu, jene Fragen zu behandeln und zu entscheiden,
die sich bezüglich des universalen Gemeinwohls stellen, und
zwar in wirtschaftlicher, sozialer und politischer wie auch in kultureller
Hinsicht: Fragen, die wegen ihres Gewichtes, wegen ihres weitverflochtenen
Zusammenhangs und ihrer Dringlichkeit als zu schwierig angesehen
werden müssen, als daß sie von den Lenkern der Einzelstaaten
glücklich gelöst werden könnten. Es ist natürlich
nicht Aufgabe dieser universalen Autorität, den Machtbereich
der Einzelstaaten einzuschränken oder ihre Angelegenheiten
an sich zu ziehen. Sie muß sich im Gegenteil um die Schaffung
solcher Daseinsbedingungen auf der ganzen Welt bemühen, in
denen nicht nur die Staatsgewalt jeder einzelnen Nation, sondern
auch die einzelnen Menschen und die sozialen Gruppen in größerer
Sicherheit ihre Angelegenheiten erledigen, ihre Pflichten erfüllen
und ihre Rechte ausüben können.
(Pacem in Terris, Nr. 140-141)
136. Von vornherein ist festzuhalten:
Im Bereich der Wirtschaft kommt der Vorrang der Privatinitiative
der einzelnen zu, die entweder für sich allein oder in vielfältiger
Verbundenheit mit andern zur Verfolgung gemeinsamer Interessen tätig
werden.
(Mater et Magistra, Nr. 51)
137. Immer aber muß dabei festgehalten
werden: Die Sorge des Staates für die Wirtschaft, so weit und
so tief sie auch in das Gemein-schaftsleben eingreift, muß
dergestalt sein, daß sie den Raum der Privatinitiative der
einzelnen Bürger nicht nur nicht einschränkt, sondern
vielmehr ausweitet, allerdings so, daß die wesentlichen Rechte
jeder menschlichen Person gewahrt bleiben. Zu diesen ist zunächst
das Recht und die Pflicht der einzelnen zu zählen, in der Regel
sich und ihre Angehörigen selbst mit dem Lebensunterhalt zu
versorgen. Das besagt, daß es überall in der Wirtschaft
einem jeden nicht nur möglich, sondern leicht gemacht werden
muß, erwerbstätig zu sein.
(Mater et Magistra, Nr. 55)
138. Angesichts solcher Gefahren zeigt Rerum Novarum den Weg gerechter
Reformen auf, die der Arbeit ihre Würde als freies Tun des
Menschen wiedergeben. Das besagt unter anderem vor allem die Verantwortung
von seiten der Gesellschaft und des Staates, den Arbeiter vor dem
Alptraum der Arbeitslosigkeit zu schützen. Dies wurde im Verlauf
der Zeit durch zwei sich ergänzende Wege versucht: durch eine
Wirtschaftspolitik mit dem Ziel eines ausgeglichenen Wachstums und
der Sicherung von Vollbeschäftigung und ebenso mit einer Versicherung
gegen Arbeitslosigkeit, verbunden mit einer Politik der Umschulung,
die den Wechsel eines Arbeiters von einem Krisensektor in einen
Entwick1ungssektor erleichtert.... Zur Verwirklichung dieser Ziele
muß der Staat, sei es unmittelbar oder mittelbar, seinen Beitrag
leisten. Mittelbar dadurch, daß er nach dem Prinzip der Subsidiarität
möglichst günstige Voraussetzungen für die freie
Entfaltung der Wirtschaft bietet, die damit ein reiches Angebot
an Arbeitsmöglichkeiten und einen Grundstock für den Wohlstand
schafft. Unmittelbar leistet der Staat seinen Beitrag, wenn er nach
dem Prinzip der Solidarität zur Verteidigung des Schwächeren
Grenzen setzt, die über die Arbeitsbedingungen entscheiden,
und wenn er dem beschäftigungslosen Arbeiter das Existenzminimum
garantiert.
(Centesimus Annus, Nr. 15)

V. MITWIRKUNG
139. Der doppelte Anspruch auf Gleichheit
und Mitbestimmung sucht den Typ einer demokratischen Gesellschaft
zu fördern. Es liegen verschiedene Modelle vor; manche sind
noch im experimentellen Stadium. Keines dieser Modelle vermag voll
und ganz zu befriedigen und die Suche unter den verschiedenen ideologischen
und pragmatischen Richtungen bleibt weiterhin offen. Der Christ
hat die Pflicht, sich an dieser Suche zu beteiligen sowie an dem
Aufbau und dem Leben der politischen Gesellschaft teilzunehmen.
Als soziales Wesen baut der Mensch seine Zukunft in einer Reihe
von Sondergemeinschaften auf, die ihrerseits wiederum als ihre Vervollkommnung
und als notwendige Voraussetzung für ihre Entwicklung nach
einer umfassenderen Gesellschaft mit universalem Charakter verlangen,
eben nach der politischen Gesellschaft. Jede Sondertätigkeit
muss sich in dieser erweiterten Gesellschaft ansiedeln und durch
sie die Dimension des Gemeinwohls annehmen.
(Octogesima Adveniens, Nr. 24)
140. Es gehört wesentlich zum
Menschen, einen Sinn für Mitwirkung zu haben, um teilzunehmen
an den Entscheidungen und Bemühungen, die das Geschick der
Welt bestimmen. Gewalt und Ungerechtigkeit haben in der Vergangenheit
oft ihre tiefsten Ursachen im Gefühl der Menschen gehabt, des
Rechtes beraubt zu sein, ihr Leben selbst zu gestalten. Und auch
in Zukunft lassen sich Gewalt und Ungerechtigkeit nicht vermeiden,
wenn und wo das Grundrecht auf Mitwirkung in den gesellschaftlichen
Entscheidungen bestritten wird.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1985, Nr. 9)
141. Es ist strenge Pflicht der Gerechtigkeit
und der Wahrheit, zu verhindern, daß die fundamentalen menschlichen
Bedürfnisse unbefriedigt bleiben und daß die davon betroffenen
Menschen zugrunde gehen. Diesen notleidenden Menschen muß
geholfen werden, sich das nötige Wissen zu erwerben, in den
Kreis der internationalen Beziehungen einzutreten, ihre Anlagen
zu entwickeln, um Fähigkeiten und Ressourcen besser einbringen
zu können.
(Centesimus Annus, Nr. 34)
142. In vollem Einklang mit der menschlichen
Natur steht die Entwicklung von rechtlichen und politischen Strukturen,
die ohne jede Diskriminierung allen Staatsbürgern immer mehr
die tatsächliche Möglichkeit gibt, frei und aktiv teilzuhaben
an der rechtlichen Grundlegung ihrer politischen Gemeinschaft, an
der Leitung des politischen Geschehens, an der Festlegung des Betätigungsbereichs
und des Zwecks der verschiedenen Institutionen und an der Wahl der
Regierenden.... Die Autoritäten sollten sich davor hüten,
die familiären, sozialen oder kulturellen Gruppen sowie Zwischenkörper
und Institutionen zu behindern. Sie dürfen sie nicht ihrer
legitimen und effizienten Aktivität berauben, sondern sollten
eher bemüht sein, sie willentlich und in geordneter Weise zu
favorisieren. Die Bürger ihrerseits sollten sich davor hüten,
als Einzelpersonen oder als Verbände, der Regierung zu viel
Autorität zuzugestehen und von ihr unangebrachterweise exzessive
Begünstigungen und Vorteile zu verlangen, um nicht den Verantwortungssinn
der Personen, der Familien und der sozialen Gruppen zu schwächen.
(Gaudium et Spes, Nr. 75)
143. Jeder Bürger hat das Recht,
am Leben seiner Gemeinschaft teilzuhaben: Das ist heute eine allgemein
verbreitete Überzeugung. Dennoch wird dieses Recht zunichte
gemacht, wenn der Demo-kratisierungsprozeß durch Begünstigung
und Korruption bis zur Unwirksamkeit ausgehöhlt wird. Diese
Phänomene verhindern nicht nur die berechtigte Teilhabe an
der Machtausübung, sondern versperren sogar den Zugang zu einer
gleichmäßig verteilten Nutzung der Güter und der
öffentlichen Dienste, auf die jeder ein Recht hat.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1999, Nr. 6)
144. Gleichzeitig mit dem Fortschritt
von Wissenschaft und Technik, der den Lebensbereich des Menschen,
seine Erkenntnis- und Arbeitsweise, seinen Konsum und seine zwischenmenschlichen
Beziehungen gewaltsam umzuformen begonnen hat, drückt sich
in diesen neuen Zusammenhängen ein doppelter Anspruch aus,
der immer vernehmlicher von seiten des Menschen erhoben wird, je
mehr Erziehung und Aufklärung voranschreiten: der Anspruch
auf Gleichheit und Mitbestimmung, beides Ausdrucksformen mensch-licher
Würde und Freiheit.
(Octogesima Adveniens, Nr. 22)
145. Dazu kommt, daß mit der
Würde der menschlichen Person das Recht verknüpft ist,
am öffentlichen Leben aktiv teilzunehmen und zum Gemeinwohl
beizutragen. Dazu sagte Unser Vorgänger seligen Gedenkens Pius
XII.: "Weit entfernt, nur Gegenstand und gleichsam ein passives
Element des sozialen Lebens zu sein, ist und muß er vielmehr
dessen Träger, Grundlage und Ziel sein" (Weih-nachtsbotschaft,
1944).
(Pacem in Terris, Nr. 26)

VI. ENTFREMDUNG
UND RANDEXISTENZ
146. Der Marxismus hat die kapitalistischen
bürgerlichen Gesellschaften kritisiert, indem er ihnen die
Vermarktung und die Entfremdung des menschlichen Daseins vorwarf.
Dieser Vorwurf beruht zweifellos auf einer falschen und unsachgemäßen
Auffassung des Begriffs Entfremdung. Er wird einseitig aus dem Bereich
der Produktions? und Eigentumsverhältnisse abgeleitet, das
heißt es wird ihm eine materialistische Begründung zugeschrieben.
Es werden außerdem die Berechtigung und die positive Bedeutung
der Marktbeziehungen in ihrem spezifischen Bereich geleugnet....
Die gesellschaftliche Erfahrung des Westens ihrerseits zeigt, daß
dennoch, obwohl die marxistische Analyse und Begründung der
Entfremdung falsch sind, die Entfremdung mit dem Verlust des wahren
Lebenssinnes auch in den westlichen Gesellschaften eine reale Gegebenheit
ist. Denn sie ereignet sich im Konsum, wenn der Mensch in ein Netz
falscher und oberflächlicher Befriedigungen hineingezogen wird,
statt daß man ihm hilft, die echte und konkrete Erfahrung
seiner Persönlichkeit zu machen. Sie ereignet sich auch bei
der Arbeit, wenn diese so organisiert wird, daß sie möglichst
hohe Erträge abwirft, man sich aber nicht darum kümmert,
daß der Arbeiter sich durch seine Arbeit mehr oder weniger
als Mensch verwirklicht, je nachdem, ob seine Teilnahme an einer
echten solidarischen Gemeinschaft wächst oder ob seine Isolierung
in einem Komplex von Beziehungen eines erbitterten Konkurrenzkampfes
und gegenseitiger Entfremdung zunimmt, in dem er nur als ein Mittel,
nicht aber als ein Ziel angesehen wird. Wir müssen den Begriff
der Entfremdung auf seinen christlichen Sinngehalt zurückführen
und in ihm die Umkehrung von Mitteln und Zielen wieder aufleben
lassen. Wenn der Mensch auf die Anerkennung des Wertes und der Größe
der Person bei sich selbst und im anderen verzichtet, beraubt er
sich in der Tat der Möglichkeit, sich seines Menschseins zu
freuen und in jene Beziehung der Solidarität und Gemeinschaft
mit den anderen Menschen einzutreten, für die ihn Gott geschaffen
hat.
(Centesimus Annus, Nr. 41)
147. Der Mensch von heute scheint
immer wieder von dem bedroht zu sein, was er selbst produziert,
das heißt vom Ergebnis der Arbeit seiner Hände und noch
mehr vom Ergebnis der Arbeit seines Verstandes und seiner Willensentscheidung.
Die Früchte dieser vielgestaltigen Aktivität des Menschen
sind nicht nur Gegenstand von "Entfremdung", weil sie
demjenigen, der sie hervorgebracht hat, einfachhin genommen werden;
allzu oft und nicht selten unvorher-sehbar wenden sich diese Früchte,
wenigstens teilweise, in einer konsequenten Folge von Wirkungen
indirekt gegen den Menschen selbst.
(Redemptor Hominis, Nr. 15)
148. Die moralische Frage, auf die
Christus antwortet, kann nicht das Problem der Freiheit ausklammern,
ja sie stellt es in ihren Mittelpunkt, weil es Moral ohne Freiheit
nicht gibt: "Nur frei kann der Mensch sich zum Guten hinwenden"
(GS, Nr. 17). Aber welche Freiheit ist gemeint? Vor unseren Zeitgenossen,
die die Freiheit "hochschätzen und sie leidenschaftlich
erstreben", sie jedoch "oft in verkehrter Weise vertreten,
als Berechtigung, alles zu tun, wenn es nur gefällt, auch das
Böse", legt das Konzil die "wahre" Freiheit
dar: "Die wahre Freiheit aber ist ein erhabenes Kennzeichen
des Bildes Gottes im Menschen: Gott wollte nämlich den Menschen
"die Macht der eigenen Entscheidung überlassen" (vgl.
Sir 15, 14), so daß er seinen Schöpfer aus eigenem Entscheid
suche und frei zur vollen und seligen Vollendung in Einheit mit
Gott gelange" (GS, Nr. 17). Wenn für den Menschen das
Recht besteht, auf seinem Weg der Wahrheitssuche respektiert zu
werden, so besteht noch vorher die für jeden schwerwiegende
moralische Verpflichtung, die Wahrheit zu suchen und an der anerkannten
Wahrheit festzuhalten (vgl. Dignitatis Humanae, Nr. 2).
(Veritatis Splendor, Nr. 34)
149. Es ist nicht nur vom ethischen
Standpunkt her nicht gestattet, die Natur des Menschen, der zur
Freiheit geschaffen ist, zu übersehen. Es ist praktisch gar
nicht möglich. Dort, wo sich die Gesellschaft so organisiert,
daß der legitime Raum der Freiheit willkürlich eingeschränkt
oder gar zerstört wird, löst sich das gesellschaftliche
Leben nach und nach auf und verfällt schließlich.
(Centesimus Annus, Nr. 25)
150. Die Freiheit ist das Maß
der Würde und der Größe des Menschen. Die Freiheit
leben, die die einzelnen Menschen und die Völker suchen, das
ist eine große Herausfoderung für das geistige Wachstum
des Menschen und für die moralische Lebenskraft der Nationen.
(Ansprache zur Fünfzigsten Generalversammlung der UNO, 1995,
Nr. 12)
151. Die Freiheit ist nicht einfach eine Abwesenheit von Tyrannei
oder Unterdrückung noch auch die Erlaubnis, alles zu tun, was
man will. Die Freiheit besitzt eine innere "Logik", die
sie kennzeichnet und veredelt: Sie ist auf die Wahrheit hingeordnet
und verwirklicht sich im Suchen und im Tun der Wahrheit. Losgelöst
von der Wahrheit der menschlichen Person, verfällt sie im Leben
des einzelnen in Zügellosigkeit und im politischen Leben in
Willkür der Stärkeren und Vermessenheit der Machthaber.
(Ansprache zur Fünfzigsten Generalversammlung der UNO, 1995,
Nr. 12)

VII. SOZIALE FREIHEIT
152. Der christliche Glaube, der
keine Ideologie ist, maßt sich nicht an, die bunte sozio?politische
Wirklichkeit in ein strenges Schema einzuzwängen. Er anerkennt,
daß sich das Leben des Menschen in der Geschichte unter verschiedenen
und nicht immer vollkommenen Bedingungen verwirklicht. Darum gehört
zum Vorgehen der Kirche, die stets die transzendente Würde
der Person beteuert, die Achtung der Freiheit.
(Centesimus Annus, Nr. 46)
153. Eine weitere Forderung ist,
daß die gegenseitigen Bezie-hungen der Staaten in Freiheit
zu ordnen sind. Das heißt, daß keine Nation das Recht
hat, irgend etwas zu tun, wodurch sie andere ungerechterweise unterdrückt
oder sich ungebührlich in deren Angelegenheiten einmischt.
Vielmehr sollen alle den anderen helfen, damit diese sich mehr und
mehr ihrer Pflichten bewußt werden, selbst die Initiative
zu Neuem und Nützlichem ergreifen und aus eigenen Kräften
auf jedwedem Gebiete Fortschritte machen.
(Pacem in Terris, Nr. 120)
154. Deshalb besitzt der untrennbare
Zusammenhang zwischen Wahrheit und Freiheit-Ausdruck der wesenhaften
Bande zwischen Weisheit und Willen Gottes-eine äußerst
wichtige Bedeutung für das Leben der Menschen im sozio-ökonomischen
und sozio-politischen Bereich.
(Veritatis Splendor, Nr. 99)

VIII. KULTUR
155. Vielfache Beziehungen bestehen
zwischen der Botschaft des Heils und der menschlichen Kultur. Denn
Gott hat in der Offenbarung an sein Volk bis zu seiner vollen Selbstkundgabe
im fleisch-gewordenen Sohn entsprechend der den verschiedenen Zeiten
eigenen Kultur gesprochen. In gleicher Weise nimmt die Kirche, die
im Lauf der Zeit in je verschiedener Umwelt lebt, die Errungenschaften
der einzelnen Kulturen in Gebrauch, um die Botschaft Christi in
ihrer Verkündigung bei allen Völkern zu verbreiten und
zu erklären, um sie zu erforschen und tiefer zu verstehen,
um sie in der liturgischen Feier und im Leben der vielgestaltigen
Gemeinschaft der Gläubigen besser Gestalt werden zu lassen.
Zugleich ist die Kirche wohl zu allen Völkern, welcher Zeit
und welchen Landes auch immer, gesandt, jedoch an keine Rasse oder
Nation, an keine besondere Art der Sitte, an keinen alten oder neuen
Brauch ausschließlich und unlösbar gebunden. Sie läßt
zwar den Zusammenhang mit ihrer eigenen geschichtlichen Herkunft
nicht abreißen, ist sich aber zugleich der Universalität
ihrer Sendung bewußt und vermag so mit den verschiedenen Kulturformen
eine Einheit einzugehen, zur Bereicherung sowohl der Kirche wie
der verschiedenen Kulturen. Die gute Botschaft Christi erneuert
unausgesetzt Leben und Kultur des gefallenen Menschen und bekämpft
und beseitigt Irrtümer und Übel, die aus der stets drohenden
Verführung zur Sünde hervorgehen. Unablässig reinigt
und hebt sie die Sitten der Völker. Die geistigen Vorzüge
und Anlagen eines jeden Volkes oder einer jeden Zeit befruchtet
sie sozusagen von innen her mit überirdischen Gaben, festigt,
vollendet und erneuert sie in Christus. Schon durch die Erfüllung
der eigenen Aufgabe treibt die Kirche die menschliche und mitmenschliche
Kultur voran und trägt zu ihr bei; durch ihr Wirken, auch durch
ihre Liturgie, erzieht sie den Menschen zur inneren Freiheit.
(Gaudium et Spes, Nr. 58)
156. Das gesamte menschliche Tun
hat seinen Platz in einer Kultur und erfolgt in Wechselwirkung mit
ihr. Für eine angemessene Gestaltung dieser Kultur braucht
es die Einbeziehung des ganzen Menschen, der darin seine Kreativität,
seine Intelligenz, sein Wissen von der Welt und den Menschen entfaltet.
Außerdem bringt er in sie seine Fähigkeit zur Selbstbeherrschung
ein, zum persönlichen Opfer, zur Solidarität und zur Bereitschaft,
das Gemeinwohl zu fördern. Darum wird die erste und wichtigste
Arbeit im Herzen des Menschen vollbracht. Die Art und Weise, wie
er sich um den Aufbau seiner Zukunft bemüht, hängt von
der Auffassung ab, die er von sich selbst und seiner Zielbestimmung
hat.
(Centesimus Annus, Nr. 51)
157. Reich oder arm, jedes Land hat
eine Kultur, die es von den Vorfahren übernommen hat: Institutionen
für das materielle Leben, Werke geistigen Lebens, künstlerischer,
denkerischer, religiöser Art. Sofern sie wahre menschliche
Werte darstellen, wäre es ein großer Fehler, sie aufzugeben.
Ein Volk, das dazu bereit wäre, verlöre das Beste seiner
selbst, es gäbe, um zu leben, den Grund seines Lebens hin.
Das Wort Christi: "Was nützt es dem Menschen, wenn er
die ganze Welt gewinnt, aber seine Seele verliert" (Mt 16,
26), gilt auch für die Völker.
(Populorum Progressio, Nr. 40)
158. Die Kultur ist der Lebensbereich, in dem der Mensch unmittelbar
mit dem Evangelium konfrontiert wird. Da Kultur das Resultat des
Lebens und Wirkens einer Gruppe von Menschen ist, werden auch die
Personen, die dieser Gruppe angehören, in hohem Maße
von der Kultur geformt, in der sie leben. Und da sowohl die Menschen
als auch die Gesellschaft sich verändern, verändert sich
mit ihnen auch die Kultur. Indem sich Kultur wandelt, wandelt sie
auch die Menschen und die Gesellschaft. Angesichts dieser Tatsache
wird deutlich, inwieweit auch Evangelisierung und Inkulturation
in natürlicher und enger Beziehung zueinander stehen. Das Evangelium
und die Evangelisierung lassen sich selbstverständlich nicht
mit Kultur identifizieren; sie sind vielmehr von ihr abhängig.
Aber doch erreicht das Reich Gottes Menschen, die zutiefst an eine
Kultur gebunden sind; noch kann die Errichtung des Reiches Gottes
darauf verzichten, Elemente aus der menschlichen Kultur zu entleihen.
(Ecclesia in Asia, Nr. 21)
159. Bei ihrer Mission unter den
Völkern trifft die Kirche auf verschiedene Kulturen und wird
in den Prozeß der Inkulturation eingebunden.... Sie überträgt
ihnen die eigenen Werte, indem sie aufnimmt, was in diesen Kulturen
an Gutem ist, und sie von innen her erneuert.
(Redemptoris Missio, Nr. 52)
160. ... Man kann den Menschen nicht
einseitig von der Wirtschaft her begreifen und auch nicht auf Grund
der bloßen Zugehörigkeit zu einer Klasse. Der Mensch
wird am umfassendsten dann erfaßt, wenn er im Kontext seiner
Kultur gesehen wird, das heißt wie er sich durch die Sprache,
die eigene Geschichte und durch die Grundhaltungen in den entscheidenden
Ereignissen des Lebens, in der Geburt, in der Liebe, im Tod, darstellt.
Im Mittelpunkt jeder Kultur steht die Haltung, die der Mensch dem
größten Geheimnis gegenüber einnimmt: dem Geheimnis
Gottes. Die Kulturen der einzelnen Nationen sind im Grunde nur verschiedene
Weisen, sich der Frage nach dem Sinn der eigenen Existenz zu stellen;
wird diese Frage ausgeklammert, entarten die Kultur und die Moral
der Völker.
(Centesimus Annus, Nr. 24)

IX. NATÜRLICHE
MENSCHLICHE ENTWICKLUNG
161. Mehr haben ist also weder für
die Völker noch für den einzelnen das höchste Ziel.
Jedes Wachstum hat seine zwei Seiten. Es ist unentbehrlich, damit
der Mensch mehr Mensch werde, aber es sperrt ihn wie in ein Gefängnis
ein, wenn es zum höchsten Wert wird, der dem Menschen den Blick
nach oben versperrt. Dann verhärtet sich das Herz, der Geist
verschließt sich, die Menschen kennen keine Freundschaft mehr,
sondern nur noch das eigene Interesse, das sie gegeneinander aufbringt
und entzweit. Das ausschließliche Streben nach materiellen
Gütern verhindert das innere Wachstum und steht seiner wahren
menschlichen Größe entgegen. Sowohl die Völker als
auch die einzelnen, die von der Habsucht infiziert sind, offenbaren
deutlich eine moralische Unterentwicklung.
(Populorum Progressio, Nr. 19)
162. So ist, kurz gesagt, die Unterentwicklung
unserer Tage nicht nur wirtschaftlicher Art, sondern erstreckt sich
auch auf den kulturellen, politischen und einfach menschlichen Bereich,
wie die Enzyklika Populorum Progressio schon vor zwanzig Jahren
betont hat. Darum müssen wir uns an dieser Stelle fragen, ob
die so traurige Wirklichkeit von heute nicht wenigstens zum Teil
das Resultat einer zu engen, das heißt überwiegend wirtschaftlichen
Auffassung von Entwicklung ist.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 15)
163. Die volle menschliche Entfaltung-die
Entfaltung jedes Menschen und des ganzen Menschen, besonders des
bedürftigsten und aus der Gemeinschaft ausgegrenzten-steht
im Zentrum der Evangelisierung. Zwischen Evangelisierung und menschlicher
Entfaltung-Entwicklung und Befreiung-bestehen in der Tat enge Verbindungen.
Verbindungen anthropologischer Natur, denn der Mensch, dem die Evangelisierung
gilt, ist kein abstraktes Wesen, sondern sozialen und wirtschaftlichen
Problemen unterworfen.
(Ecclesia in Africa, Nr. 68)
164. Der Fortschritt der Technik
und die Entwicklung der heutigen Zivilisation, die von der Vorherrschaft
der Technik geprägt ist, erfordern eine entsprechende Entwicklung
im sittlichen Leben und in der Ethik. Diese scheint jedoch leider
immer zurückzubleiben. Der Fortschritt, der ja andererseits
so staunenswert ist, weil wir in ihm auch echte Zeichen der Größe
des Menschen mühelos entdecken können, wie sie uns in
ihren schöpferischen Anfängen schon im Buch der Genesis
bei der Darstellung der Schöpfung offenbart worden sind, muß
darum doch auch vielfältige Sorgen wecken. Die erste Sorge
betrifft die wesentliche und grundlegende Frage: Macht dieser Fort-schritt,
dessen Urheber und Förderer der Mensch ist, das menschliche
Leben auf dieser Erde wirklich in jeder Hinsicht "menschlicher"?
Macht er das Leben "menschenwürdiger"? Zweifellos
ist dies in mancher Hinsicht der Fall. Die Frage meldet sich jedoch
hartnäckig wieder, wenn es um das Wesentliche geht: Wird der
Mensch als Mensch im Zusammenhang mit diesem Fortschritt wirklich
besser, das heißt geistig reifer, bewußter in seiner
Menschenwürde, verantwortungsvoller, offener für den Mitmenschen,
vor allem für die Hilfsbedürftigen und Schwachen, und
hilfsbereiter zu allen?
(Redemptor Hominis, Nr. 15)
165. Gleichzeitig ist aber auch die "ökonomische"
oder "ökono-mistische" Auffassung selbst, die mit
dem Wort "Entwicklung" verbunden ist, in eine Krise geraten.
Tatsächlich erkennt man heute besser, daß die reine Anhäufung
von Gütern und Dienstleistungen, auch wenn sie zum Nutzen der
Mehrheit erfolgt, nicht genügt, um das menschliche Glück
zu verwirklichen. Folglich bringen auch nicht die zur Verfügung
stehenden vielfältigen echten Errungenschaften, die in jüngster
Zeit durch Wissenschaft und Technik hervorgebracht worden sind,
einschließlich der Informatik, die Befreiung von jeglicher
Form von Knechtschaft. Im Gegenteil, die Erfahrung der letzten Jahre
zeigt, daß die gesamte Menge der Hilfsquellen und Möglichkeiten,
die dem Menschen zur Verfügung gestellt worden ist, wenn sie
nicht von einer sittlichen Grundeinstellung gelenkt und auf das
wahre Wohl des Menschengeschlechts hingeordnet wird, sich leicht
gegen den Menschen richtet, um ihn zu unterdrücken.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 28)
166. Die Entwicklungshilfe braucht
immer mehr Techniker. Noch nötiger freilich hat sie weise Menschen
mit tiefen Gedanken, die nach einem neuen Humanismus Ausschau halten,
der den Menschen von heute sich selbst finden läßt, im
Ja zu den hohen Werten der Liebe, der Freundschaft, des Gebets,
der Betrachtung. Nur so kann sich die wahre Entwicklung voll und
ganz erfüllen, die für den einzelnen, die für die
Völker der Weg von weniger menschlichen zu Menschlicheren Lebensbedingungen
ist.
(Populorum Progressio, Nr. 20)

X. DAS GEMEINWOHL
167. Das Gemeinwohl ist "die
Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die
sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ermöglichen,
die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen" (GS,
Nr. 26). Das Gemeinwohl betrifft das Leben aller. Von einem jeden
verlangt es Klugheit, besonders von denen, die mit der Ausübung
der Autorität betraut sind. Es beruht auf drei wesentlichen
Elementen:
Erstens setzt es die Achtung der Person als solcher voraus. Im Namen
des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet,
die unveräußerlichen Grundrechte der menschlichen Person
zu achten. Die Gesellschaft muß jedem ihrer Glieder ermöglichen,
seine Berufung zu verwirklichen. Insbesondere besteht das Gemeinwohl
darin, daß man die natürlichen Freiheiten ausüben
kann, die unerläßlich sind, um die Berufung als Mensch
zu entfalten: "das Recht zum Handeln nach der rechten Norm
seines Gewissens, das Recht auf Schutz des Privatlebens und auf
die rechte Freiheit, und zwar auch im religiösen Bereich"
(GS, Nr. 26).
Zweitens verlangt das Gemeinwohl das soziale Wohl und die Entwicklung
der Gemeinschaft. Entwicklung ist der Inbegriff aller sozialen Aufgaben.
Gewiß kommt es der Autorität zu, im Namen des Gemeinwohls
zwischen den verschiedenen Sonderinteressen als Schiedsrichterin
zu walten. Sie muß aber einem jeden das zugänglich machen,
was für ein wirklich menschliches Leben notwendig ist, wie
Nahrung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit, Arbeit, Erziehung und Bildung,
richtige Information und Recht auf Familiengründung.
Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede, das heißt
die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung. Es setzt
somit voraus, daß die Autorität durch rechte Mittel die
Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet.
Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive
Selbstverteidigung.
(KKK, Nr. 1906-1909)
168. Aus der immer engeren und allmählich
die ganze Welt erfassenden gegenseitigen Abhängigkeit ergibt
sich als Folge, daß das Gemeinwohl, d. h. die Gesamtheit jener
Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen
als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen
der eigenen Vollendung ermöglichen, heute mehr und mehr einen
weltweiten Umfang annimmt und deshalb auch Rechte und Pflichten
in sich begreift, die die ganze Menschheit betreffen. Jede Gruppe
muß den Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen
anderer Gruppen, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie
Rechnung tragen. Gleichzeitig wächst auch das Bewußtsein
der erhabenen Würde, die der menschlichen Person zukommt, da
sie die ganze Dingwelt überragt und Träger allgemeingültiger
sowie unverletzlicher Rechte und Pflichten ist. Es muß also
alles dem Menschen zugänglich gemacht werden, was er für
ein wirklich menschliches Leben braucht, wie Nahrung, Kleidung und
Wohnung, sodann das Recht auf eine freie Wahl des Lebensstandes
und auf Familiengründung, auf Erziehung, Arbeit, guten Ruf,
Ehre und auf geziemende Information; ferner das Recht zum Handeln
nach der rechten Norm seines Gewissens, das Recht auf Schutz seiner
privaten Sphäre und auf die rechte Freiheit auch in religiösen
Dingen. Die gesellschaftliche Ordnung und ihre Entwicklung müssen
sich dauernd am Wohl der Personen orientieren; denn die Ordnung
der Dinge muß der Ordnung der Personen dienstbar werden und
nicht umgekehrt. So deutete der Herr selbst es an, als er sagte,
der Sabbat sei um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des
Sabbats willen. Die gesellschaftliche Ordnung muß sich ständig
weiterentwickeln, muß in Wahrheit gegründet, in Gerechtigkeit
aufgebaut und von Liebe beseelt werden und muß in Freiheit
ein immer humaneres Gleichgewicht finden, Um dies zu verwirklichen,
sind Gesinnungswandel und weitreichende Änderungen in der Gesellschaft
selbst notwendig. Der Geist Gottes, dessen wunderbare Vorsehung
den Lauf der Zeiten leitet und das Antlitz der Erde erneuert, steht
dieser Entwicklung bei. Der Sauerteig des Evangeliums hat im Herzen
des Menschen den unbezwingbaren Anspruch auf Würde erweckt
und erweckt ihn auch weiter.
(Gaudium et Spes, Nr. 26)
169. Die Autorität wird nur
dann rechtmäßig ausgeübt, wenn sie das Gemeinwohl
der betreffenden Gemeinschaft anstrebt und sittlich erlaubte Mittel
anwendet, um es zu erreichen. Falls Behörden unge-rechte Gesetze
erlassen oder der sittlichen Ordnung widersprechende Maßnahmen
ergreifen, können solche Anordnungen das Gewissen nicht verpflichten;
"in diesem Falle hört die Autorität ganz auf; an
ihre Stelle tritt gräßliches Unrecht" (PT, Nr. 51).
(KKK, Nr. 1903)
170. Wer vollends aufmerksam einerseits
die konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und anderseits Natur und
Wirksam-keit der politischen Gewalt bedenkt, sieht sehr deutlich,
daß die beiden notwendigerweise aufeinander abgestimmt sein
müssen. Denn wie die moralische Ordnung die staatliche Gewalt
erfordert zur Förderung des Gemeinwohls im bürgerlichen
Zusammenleben, so fordert sie auch, daß die staatliche Gewalt
diese Aufgabe wirksam durchführen kann. Daher kommt es, daß
die staatlichen Einrichtungen-in denen die politische Gewalt Gestalt
annimmt, wirkt und ihr Ziel verfolgt-so angelegt und von solcher
Gestalt und Wirkkraft sind, daß sie zum Gemeinwohl in jenen
Methoden und Maßnahmen verfahren, welche der jeweiligen Situation
entsprechen.
(Pacem in Terris, Nr. 136)
171. Was das erstere angeht, so sind
als Anliegen des volkswirt-schaftlichen Gemeinwohls zu nennen: einer
möglichst großen Zahl von Arbeitern Beschäftigung
zu sichern; zu vermeiden, daß innerhalb der Arbeiterschaft
selbst privilegierte Gruppen entstehen; zwischen Löhnen und
Preisen ein angemessenes Verhältnis zu wahren; breitesten Kreisen
den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen eines gehobenen Bedarfs
zu erschließen; ein unausgewogenes Verhältnis zwischen
den verschiedenen Wirtschaftszweigen, das heißt der Industrie,
der Landwirtschaft und dem Dienstleistungsgewerbe, wenn schon nicht
völlig zu beseitigen, so doch in Grenzen zu halten; zwischen
dem steigenden materiellen Wohlstand und den vermehrten Dienstleistungen,
besonders den öffentlichen Diensten zugunsten der Allgemeinheit,
den rechten Einklang herzustellen; die Verfahren der Gütererzeugung
an den Fortschritt von Wissenschaft und Technik nach Kräften
anzupassen; schließlich dafür zu sorgen, daß der
erreichte Wohlstand und die Kulturstufe nicht nur der Gegenwart,
sondern auch kommenden Zeiten zugute kommen.
Was das zweite angeht, so gebietet das gesamtmenschheitliche Gemeinwohl,
den Wettbewerb der verschiedenen Länder unter-einander von
unlauteren Machenschaften frei zu halten, vielmehr im wirtschaftlichen
Bereich einträchtiges, freundschaftliches und daher gedeihliches
Zusammenwirken zu pflegen; schließlich sich an der Entwicklungshilfe
zugunsten der wirtschaftlich schwächeren Länder zu beteiligen.
(Mater et Magistra, Nr. 79-80)
172. Da man heutzutage annimmt, daß
das Gemeinwohl vor allem in der Wahrung der Rechte und der Pflichten
der menschlichen Person besteht, muß dem Staat besonders daran
gelegen sein, daß einerseits diese Rechte anerkannt, geachtet,
aufeinander abgestimmt, geschützt und gefordert werden und
daß anderseits ein jeder seinen Pflichten leichter nachkommen
kann. Denn den unantastbaren Lebenskreis der Pflichten und Rechte,
der menschlichen Persön-lichkeit zu schützen und seine
Verwirklichung zu erleichtern ist wesentliche Aufgabe jeder öffentlichen
Gewalt.
(Pacem in Terris, Nr. 60)
173. Um zu diesem erwünschten
Ergebnis zu gelangen, müssen die Staatslenker die richtige
Auffassung vom Gemeinwohl haben. Dieses umfaßt ja den Inbegriff
jener gesellschaftlichen Voraus-setzungen, die den Menschen die
volle Entfaltung ihrer Werte ermöglichen oder erleichtern.
Außerdem halten Wir es für notwendig, daß die leistungsgemeinschaftlichen
Gebilde sowie die vielfachen Unternehmungen, in denen der Vergesellschaftungsprozeß
sich vorzugsweise abspielt, sich wirklich kraft eigenen Rechtes
entwickeln können und daß die Verfolgung ihrer Interessen
in Einklang mit dem Gemeinwohl bleibt. Aber nicht weniger notwendig
ist, daß diese Sozialgebilde die Gestalt und den Charakter
echter Gemeinschaft-lichkeit haben, das heißt, daß sie
ihre Glieder wirklich als menschliche Personen betrachten und zur
aktiven Mitarbeit anhalten.
In der Entwicklung der Organisationsform des gesellschaftlichen
Zusammenlebens unserer Zeit kommen die Staaten um so leichter zur
rechten Ordnung, je mehr ihnen der Ausgleich zwischen zwei Kräften
gelingt: einmal den Kräften, über die die einzelnen Bürger
und Gruppen verfügen, sich unter Wahrung des Zusammenhalts
des Ganzen selbst zu bestimmen; dann der staatlichen Tätigkeit,
die die privaten Unternehmungen in geeigneter Weise ordnet und fördert.
(Mater et Magistra, Nr. 65-66)
174. Ferner müssen die staatlichen
Stellen im Interesse des Gemeinwohls sich auch dafür einsetzen,
daß Bedingungen herrschen, in denen es den einzelnen Menschen
möglich, und zwar leich möglich ist, ihre Rechte wahrzunehmen
als auch ihre Pflichten zu erfüllen. Hat uns doch die Erfahrung
gelehrt: wenn in der Wirtschaft, in der Politik, in den kulturellen
Fragen die Staatsorgane nicht in rechter Weise vorangehen, so verschärft
sich, besonders in unseren Tagen, die Unausgeglichenheit immer weiter,
und so geschieht es, daß die Rechte des Menschen und seine
Pflichten unwirklich bleiben....
(Pacem in Terris, Nr. 63)

XI. "SOZIALE
SÜNDE"
175. Auf jeden Fall muß man
das Bestehen wirtschaftlicher, finanzieller und sozialer Mechanismen
anprangern, die, obgleich vom Willen des Menschen gelenkt, doch
fast automatisch wirken, wobei sie die Situation des Reichtums der
einen und der Armut der anderen verfestigen. Solche Mechanismen,
von den stärker entwickelten Ländern in direkter oder
indirekter Weise gesteuert, begünstigen durch die ihnen eigene
Wirkweise die Interessen derer, die über sie verfügen,
erdrücken oder lenken aber schließlich vollständig
die Wirtschafts-ordnungen der weniger entwickelten Länder.
Es wird notwendig sein, diese Mechanismen später einer sorgfältigen
Analyse in ethisch-moralischer Hinsicht zu unterziehen.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 16)
176. Von sozialer Sünde sprechen
heißt vor allem anerkennen, daß die Sünde eines
jeden einzelnen kraft einer menschlichen Solidarität, die so
geheimnisvoll und verborgen und doch real und konkret ist, sich
in irgeneiner Weise auf die anderen auswirkt.... Einige Sünden
aber stellen schon durch ihren Inhalt selbst einen direkten Angriff
auf den Nächsten dar oder, besser gesagt in der Sprache des
Evangeliums, auf den Bruder. Sie sind eine Beleidigung Gottes, weil
sie den Nächsten beleidigen. Solchen Sünden pflegt man
die Bezeichnung "sozial" zu geben; und so liegt hierin
die zweite Bedeutung des Begriffs der sozialen Sünde.... "Sozial"
ist ebenso jede Sünde gegen die Gerechtigkeit in den Beziehungen
von Person zu Person, von Person zu Gemeinschaft oder auch von Gemeinschaft
zu Person.... Sozial ist jede Sünde gegen das Gemeinwohl und
seine Forderungen im weiten Bereich der Rechte und Pflichten der
Bürger.
(Reconciliatio et Paenitentia, Nr. 16)
177. Wenn die heutige Situation Schwierigkeiten unterschiedlicher
Natur zuzuschreiben ist, so ist es nicht verfehlt, von Strukturen
der Sünde zu sprechen, die, wie ich im Apostolischen Schreiben
Reconciliato et Paenitentia festgestellt habe, in persönlicher
Sünde ihre Wurzeln haben und daher immer mit konkreten Taten
von Personen zusammenhängen, die solche Strukturen herbeiführen,
sie verfestigen und es erschweren, sie abzubauen.
Und so verstärken und verbreiten sie sich und werden zur Quelle
weiterer Sünden, indem sie das Verhalten der Menschen negativ
beeinflussen.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 36)

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