ARTIKEL
2:
Dei Menschliche Person
1. Die Würde der
menschlichen Person
2. Freiheit und Wahrheit
3. Die soziale Natur des Menschen
4. Menschenrechte
5. Religionsfreiheit
I. DIE WÜRDE
DER MENSCHLICHEN PERSON
39. In der Tat, die Verkündigung
und Verbreitung der Soziallehre gehört wesentlich zum Sendungsauftrag
der Glaubensverkündigung der Kirche; sie gehört zur christlichen
Botschaft, weil sie deren konkrete Auswirkungen für das Leben
in der Gesellschaft vor Augen stellt und damit die tägliche
Arbeit und den mit ihr verbundenen Kampf für die Gerechtigkeit
in das Zeugnis für Christus den Erlöser miteinbezieht.
Sie bildet darüber hinaus eine Quelle der Einheit und des Friedens
angesichts der Konflikte, die im wirtschaftlich-sozialen Bereich
unvermeidlich auftreten. Auf diese Weise wird es möglich, die
neuen Situationen zu bestehen, ohne die transzendente Würde
der menschlichen Person weder bei sich selbst noch bei seinen Gegnern
zu verletzen, und sie zu einer richtigen Lösung zu führen.
(Centesimus Annus, Nr. 5)
40. Aus diesem Grunde hat die Kirche
heute wie vor zwanzig Jahren und auch in Zukunft ein Wort zu sagen
zur Natur, zu den Bedingungen, den Anforderungen, den Zielen einer
echten Entwick-lung und ebenso zu den Hindernissen, die sich dieser
entgegenstellen. Indem sie das tut, erfüllt die Kirche ihren
Verkündigungsauftrag, da sie ihren Hauptbeitrag zur Lösung
des drängenden Problems der Entwicklung leistet, wenn sie die
Wahrheit über Christus, über sich selbst und über
den Menschen verkündet und auf eine konkrete Situation anwendet
(vgl. Johannes Paul II., Ansprache zur Dritten Generalkonferenz
der Lateinamerikanischen Bischöfe, 1979).
Als Mittel zur Erreichung dieses Zieles benutzt die Kirche ihre
Soziallehre. Um in der heutigen schwierigen Lage eine richtige Problemstellung
wie auch die beste Lösung der Fragen zu fördern, kann
es eine große Hilfe sein, die "Summe von Leitprinzipien,
von Urteilskriterien und von Richtlinien für das konkrete Handeln",
die die kirchliche Lehre vorlegt, genauer zu kennen und mehr zu
verbreiten (Libertatis Conscientia, Nr. 72; Octogesima Adveniens,
Nr. 4).
Man wird so unmittelbar bemerken, daß die Fragen, vor denen
wir stehen, vor allem moralischer Natur sind....
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 41)
41. Mit der Menschwerdung des Gottessohnes
erstrahlt im Leben des Menschen wieder das Bild Gottes und offenbart
sich in seiner ganzen Fülle: "Er ist das Ebenbild des
unsichtbaren Gottes" (Kol 1, 15); "der Abglanz seiner
Herrlichkeit und das Abbild seines Wesens" (Hebr 1, 3), lebt
das vollkommene Ebenbild des Vaters.
(Evangelium Vitae, Nr. 36)
42. Die Leuchtkraft der Würde
des Menschen kommt von ihrem Ursprung und von ihrer Zielbestimmung
her voll zum Ausdruck: von Gott nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen,
vom kostbaren Blut Christi erlöst, ist der Mensch berufen,
"Kind Gottes im Sohn" und lebendiger Tempel des Heiligen
Geistes zu sein. Er ist bestimmt zum ewigen Leben in der seligmachenden
Gemeinschaft mit Gott. Darum schreit jede Verletzung der Menschenwürde
vor dem Angesicht Gottes nach Rache und ist Beleidigung des Schöpfers
des Menschen.
(Christifideles Laici, Nr. 37)
43. Wenn wir die Würde der menschlichen
Person nach den Offenbarungswahrheiten betrachten, müssen wir
sie noch viel höher einschätzen. Denn die Menschen sind
ja durch das Blut Jesu Christi erlöst, durch die himmlische
Gnade Kinder und Freunde Gottes geworden und zu Erben der ewigen
Herrlichkeit eingesetzt.
(Pacem in Terris, Nr. 10)
44. Aus diesem Glauben heraus vermag
die Kirche die Würde des menschlichen Wesens allen Meinungsschwankungen
zu entziehen, die z. B. den menschlichen Leib zu sehr abwerten oder
über das rechte Maß emporheben. Durch kein menschliches
Gesetz können die persönliche Würde und die Freiheit
des Menschen so wirksam geschützt werden wie durch das Evangelium
Christi, das der Kirche anvertraut ist. Diese Frohbotschaft nämlich
verkündet und proklamiert die Freiheit der Kinder Gottes; sie
verwirft jede Art von Knechtschaft, die letztlich aus der Sünde
stammt (vgl. Röm 8, 14-17); sie respektiert sorgfältig
die Würde des Gewissens und seiner freien Entscheidung; unablässig
mahnt sie dazu, alle menschlichen Talente im Dienst Gottes und zum
Wohl der Menschen Frucht bringen zu lassen; alle endlich empfiehlt
sie der Liebe aller (vgl. Mt 22, 39). Dies entspricht dem grundlegenden
Gesetz der christlichen Heilsordnung. Wenn auch derselbe Gott Schöpfer
und Erlöser ist, Herr der Profangeschichte und der Heilsgeschichte,
so wird doch in eben dieser göttlichen Ordnung die richtige
Autonomie der Schöpfung und besonders des Menschen nicht nur
nicht aufgehoben, sondern vielmehr in ihre eigene Würde eingesetzt
und in ihr befestigt. Kraft des ihr anvertrauten Evangeliums verkündet
also die Kirche die Rechte des Menschen, und sie anerkennt und schätzt
die Dynamik der Gegenwart, die diese Rechte überall fördert.
Freilich muß diese Bewegung vom Geist des Evangeliums erfüllt
und gegen jede Art falscher Autonomie geschützt werden. Wir
sind nämlich der Versuchung ausgesetzt, unsere persönlichen
Rechte nur dann für voll gewahrt zu halten, wenn wir jeder
Norm des göttlichen Gesetzes ledig wären. Auf diesem Wege
aber geht die Würde der menschlichen Person, statt gewahrt
zu werden, eher verloren.
(Gaudium et Spes, Nr. 41)
45. Auf dem Spiel steht vielmehr
die Würde der menschlichen Person, deren Verteidigung und Förderung
uns vom Schöpfer anvertraut ist und deren verantwortliche Schuldner
in strenger Weise alle Männer und Frauen in jeder Lage der
Geschichte sind.
(Sollicitudo Rei Socialis, Nr. 47)
46. Die Würde der menschlichen
Person ist ein transzendenter Wert, der von allen, die ehrlich nach
der Wahrheit suchen, stets aner-kannt wird. Die gesamte Geschichte
der Menschheit sollte eigentlich im Licht dieser Gewißheit
gedeutet werden. Da jede Person als Bild und Gleichnis Gottes geschaffen
(vgl. Gen 1, 26-28) und deshalb eindeutig auf ihren Schöpfer
hin ausgerichtet ist, steht sie in ständiger Beziehung zu allen,
die mit derselben Würde ausgestattet sind. Die Förderung
des Wohls des Einzelnen wird so mit dem Dienst am Gemeinwohl verbunden,
wenn die Rechte und Pflichten einander entsprechen und sich gegenseitig
stärken.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1999, Nr. 2)
47. "Wo der Geist des Herrn
wirkt, da ist Freiheit" (2 Kor 3,17). Diese Offenbarung der
Freiheit und somit der wahren Würde des Menschen erhält
für die Christen und für die Kirche in der Verfolgung-sei
es in alten Zeiten oder heute-eine besondere Bedeutung: Denn die
Zeugen der göttlichen Wahrheit werden dadurch ein lebendiger
Beweis für das Wirken des Geistes der Wahrheit, der im Herzen
und im Gewissen der Gläubigen gegenwärtig ist, und zeigen
nicht selten mit ihrem Martyrium die höchste Verherrlichung
der menschlichen Würde.
(Dominum et Vivificantem, Nr. 60)

II. FREIHEIT UND
WAHRHEIT
48. Die moralische Frage, auf die
Christus antwortet, kann nicht das Problem der Freiheit ausklammern,
ja sie stellt es in ihren Mittelpunkt, weil es Moral ohne Freiheit
nicht gibt: "Nur frei kann der Mensch sich zum Guten hinwenden"
(GS, Nr. 11). Aber welche Freiheit ist gemeint? Vor unseren Zeitgenossen,
die die Freiheit "hochschätzen und sie leidenschaftlich
erstreben", sie jedoch "oft in verkehrter Weise vertreten,
als Berechtigung, alles zu tun, wenn es nur gefällt, auch das
Böse", legt das Konzil die "wahre" Freiheit
dar: "Die wahre Freiheit aber ist ein erhabenes Kennzeichen
des Bildes Gottes im Menschen: Gott wollte nämlich den Menschen
"der Macht der eigenen Entscheidung überlassen" (vgl.
Sir 15, 14), so daß er seinen Schöpfer aus eigenem Entscheid
suche und frei zur vollen und seligen Vollendung in Einheit mit
Gott gelange" (GS, Nr. 17). Wenn für den Menschen das
Recht besteht, auf seinem Weg der Wahrheitssuche respektiert zu
werden, so besteht noch vorher die für jeden schwerwiegende
moralische Verpflichtung, die Wahrheit zu suchen und an der anerkannten
Wahrheit festzuhalten.
(Veritatis Splendor, Nr. 34)
49. Die Freiheit ist im wesentlichen
dem Menschen eingeschrie-ben, sie gehört wesenhaft zur menschlichen
Person und ist Merkmal seiner Natur. Denn die Freiheit der Person
gründet in ihrer transzend-enten Würde, die ihr von Gott,
ihrem Schöpfer, gegeben wurde und die sie auf Gott hin ausrichtet.
Aufgrund seiner Gottebenbildlichkeit (vgl. Gen 1, 27) gehört
zum Menschen untrennbar die Freiheit, und keine Gewalt, kein Zwang
von außen kann sie je aufheben; sie ist sein Grundrecht. Das
gilt für den Menschen als Individuum wie als Glied der Gesellschaft.
Der Mensch ist frei, weil er das Vermögen besitzt, sich im
Licht des Wahren und des Guten zu entscheiden.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1981, Nr. 5)
50. Jesus Christus geht dem Menschen
jeder Epoche, auch der unseren, mit den gleichen Worten entgegen:
"Ihr werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch
frei machen" (Joh. 8, 32). Diese Worte schließen eine
wesentliche Forderung und zugleich eine Ermahnung ein: die Forderung
eines ehrlichen Verhältnisses zur Wahrheit als Bedingung einer
authentischen Freiheit; und auch die Ermahnung, daß jede nur
scheinbare Freiheit, jede oberflächliche und einseitige Freiheit
und jede Freiheit, die nicht von der ganzen Wahrheit über den
Menschen und die Welt geprägt ist, vermieden werde.
(Redemptor Hominis, Nr. 12)
51. Doch ist die Freiheit nicht nur
ein Recht, das man für sich selbst beansprucht; sie ist auch
eine Pflicht, die man anderen gegenüber auf sich nimmt. Um
wahrhaft dem Frieden zu dienen, muß die Freiheit jedes Menschen
und jeder menschlichen Gemeinschaft die Freiheit und das Recht der
anderen Menschen und Gemeinschaften achten. Darin findet sie ihre
Begrenzung, aber auch ihre innere Logik und Würde. Denn der
Mensch ist von Natur auf Gemeinschaft angelegt.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1981, Nr. 7)
52. Die Freiheit gibt uns nicht das
Recht, alles zu sagen und alles zu tun. Es ist falsch zu behaupten,
daß der Mensch, "das Subjekt der Freiheit ist",
das "sich selbst genügt und als Ziel die Befriedigung
seines eigenen Interesses im Genuß der irdischen Güter
hat" (Libertatis Conscientia, Nr. 13). Die wirtschaftlichen
und gesellschaft-lichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen
zu einer gerechten Ausübung der Freiheit werden allzu oft verkannt
oder verletzt. Solche Verblendung und Ungerechtigkeit belasten das
sittliche Leben und bringen Starke und Schwache in Versuchung, gegen
die Liebe zu sündigen. Wenn sich der Mensch vom sittlichen
Gesetz entfernt, beeinträchtigt er seine Freiheit, kettet sich
an sich selbst, zerreißt die Bande der Brüderlichkeit
und lehnt sich gegen die göttliche Wahrheit auf.
(KKK, Nr. 1740)
53. Jedoch hat der Schöpfer
der Welt die Ordnung ins Innere des Menschen eingeprägt; sein
Gewissen tut sie ihm kund und befiehlt ihm unbedingt, sie einzuhalten:
"Sie lassen erkennen, daß der Inhalt des Gesetzes ihren
Herzen eingeschrieben ist, indem ihnen ihr Gewissen Zeugnis gibt"
(vgl. Röm 2, 15). Wie könnte es auch anders sein? Denn
was Gott auch immer gemacht hat, das offenbart seine unendliche
Weisheit, und zwar um so klarer, je größer die Vollkom-menheit
ist, derer es sich erfreut (vgl. Ps 18, 8-11).
(Pacem in Terris, Nr. 5)
54. Nach dem Plan Gottes ist jeder
Mensch gerufen, sich zu entwickeln, weil das Leben eines jeden Menschen
von Gott zu irgendeiner Aufgabe bestimmt ist. Von Geburt an ist
allen keimhaft eine Fülle von Fähigkeiten und Eigenschaften
gegeben, die Frucht tragen sollen. Ihre Entfaltung, Ergebnis der
Erziehung durch die Umwelt und der persönlichen Anstrengung,
gibt jedem die Möglichkeit, sich auf das Ziel auszurichten,
das ihm sein Schöpfer gesetzt hat. Mit Verstand und freiem
Willen begabt, ist der Mensch für seinen Fortschritt ebenso
verantwortlich wie für sein Heil. Unterstützt, manchmal
auch behindert durch seine Erzieher und seine Umwelt, ist jeder
seines Glückes Schmied, seines Versagens Ursache, wie immer
auch die Einflüsse sind, die auf ihn wirken. Jeder Mensch kann
durch die Kräfte seines Geistes und seines Willens als Mensch
wachsen, mehr wert sein, sich vervollkommnen.
(Populorum Progressio, Nr. 15)
55. Schließlich hat er durch
das Erlösungswerk am Kreuz, um den Menschen das Heil und die
wahre Freiheit zu erwerben, seine Offenbarung zur Vollendung gebracht.
Er gab der Wahrheit Zeugnis, und dennoch wollte er sie denen, die
ihr widersprachen, nicht mit Gewalt aufdrängen. Sein Reich
wird ja nicht mit dem Schwert beschützt, sondern wird gefestigt
im Bezeugen und Hören der Wahrheit und wächst in der Kraft
der Liebe, in der Christus, am Kreuz erhöht, die Menschen an
sich zieht (vgl. Joh 12, 32).
(Dignitatis Humanae, Nr. 11)
56. Schließlich ist zu sagen,
daß die wahre Freiheit auch in der permissiven Gesellschaft
nicht gefördert wird, welche die Freiheit mit der Erlaubnis
zur Willkür verwechselt und im Namen der Freiheit eine Art
von allgemeiner Sittenlosigkeit verkündet. Die Behauptung,
der Mensch sei frei, sein Leben unabhängig von sittlichen Werten
zu gestalten, und die Gesellschaft brauche diese Werte nicht zu
schützen und zu fördern, ist eine Karikatur der Freiheit.
Eine solche Haltung zerstört Freiheit und Frieden.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1981, Nr. 7)
57. Die Kirche verschließt
auch nicht die Augen vor der Gefahr des Fanatismus oder Fundamentalismus
derer, die glauben, im Namen einer angeblich wissenschaftlichen
oder religiösen Ideologie den anderen Menschen ihre Auffassung
von dem, was wahr und gut ist, aufzwingen zu können. Die christliche
Wahrheit ist nicht von dieser Art. Der christliche Glaube, der keine
Ideologie ist, maßt sich nicht an, die bunte sozio?politische
Wirklichkeit in ein strenges Schema einzuzwängen. Er anerkennt,
daß sich das Leben des Menschen in der Geschichte unter verschiedenen
und nicht immer vollkommenen Bedingungen verwirklicht. Darum gehört
zum Vorgehen der Kirche, die stets die transzendente Würde
der Person beteuert, die Achtung der Freiheit.
(Centesimus Annus, Nr. 46)
58. Demokratie kann nicht bestehen
ohne eine gemeinsame Verpflichtung auf gewisse moralische Wahrheiten
über die mensch-liche Person und die menschliche Gemeinschaft.
Die grundsätzliche Frage für eine demokratische Gesellschaft
is die folgende: "Wie sollten wir zusammen leben?" Wenn
die Gesellschaft eine Antwort auf diese Frage sucht, kann sie dann
moralische Wahrheit und moralische Argumentation ausschließen?
... Jede Generation ... muß wissen, daß Freiheit nicht
nur darin besteht, daß wir tun und lassen können, was
wir wollen, sondern auch darin, daß wir das Recht haben, zu
tun, was wir sollen.
Christus gebietet uns, über die Wahrheit zu wachen. Hat er
uns doch versprochen: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen,
und die Wahrheit wird euch befreien" (Joh 8, 32).
"Depositum custodi!" Wir haben über die Wahrheit
zu wachen, die Voraussetzung für echte Freiheit ist; die Wahrheit,
die es der Freiheit erlaubt, ihre Erfüllung im Guten zu finden.
Wir müssen wachen über das uns anvertraufe Gut der göttlichen
Wahrheit, das uns in der Kirche überliefert worden ist-vor
allem angesichts der Herausforderungen einer materialistischen Kultur
und einer permis-siven Mentalität, die Freiheit mit Zügellosigkeit
verwechselt.
(Johannes Paul II., Homilie in Baltimore, Nr. 7-8)
59. Es ist nicht nur vom ethischen Standpunkt her nicht gestattet,
die Natur des Menschen, der zur Freiheit geschaffen ist, zu übersehen.
Es ist praktisch gar nicht möglich. Dort, wo sich die Gesellschaft
so organisiert, daß der legitime Raum der Freiheit willkürlich
einges-chränkt oder gar zerstört wird, löst sich
das gesellschaftliche Leben nach und nach auf und verfällt
schließlich.
(Centesimus Annus, Nr. 25)

III. DIE SOZIALE
NATUR DES MENSCHEN
60. Gott, der väterlich für
alle sorgt, wollte, daß alle Menschen eine Familie bilden
und einander in brüderlicher Gesinnung begegnen. Alle sind
ja geschaffen nach dem Bild Gottes, der "aus einem alle Völker
hervorgehen ließ, die das Antlitz der Erde bewohnen"
(Apg 17, 26), und alle sind zu einem und demselben Ziel, d. h. zu
Gott selbst, berufen. Daher ist die Liebe zu Gott und zum Nächsten
das erste und größte Gebot. Von der Heiligen Schrift
werden wir belehrt, daß die Liebe zu Gott nicht von der Liebe
zum Nächsten getrennt werden kann: "und wenn es ein anderes
Gebot gibt, so ist es in diesem Wort einbegriffen: Du sollst deinen
Nächsten lieben wie dich selbst ... Demnach ist die Liebe die
Fülle des Gesetzes" (Röm 13, 9-10; vgl. 1 Joh 4,
20). Das ist offenkundig von höchster Bedeutung für die
immer mehr voneinander abhängig werdenden Menschen und für
eine immer stärker eins werdende Welt. Ja, wenn der Herr Jesus
zum Vater betet, "daß alle eins seien ... wie auch wir
eins sind" (Joh 17, 21-22), und damit Horizonte aufreißt,
die der menschlichen Vernunft unerreichbar sind, legt er eine gewisse
Ähnlichkeit nahe zwischen der Einheit der göttlichen Personen
und der Einheit der Kinder Gottes in der Wahrheit und der Liebe.
Dieser Vergleich macht offenbar, daß der Mensch, der auf Erden
die einzige von Gott um ihrer selbst willen gewollte Kreatur ist,
sich selbst nur durch die aufrichtige Hingabe seiner selbst vollkommen
finden kann. Aus der gesellschaftlichen Natur des Menschen geht
hervor, daß der Fortschritt der menschlichen Person und das
Wachsen der Gesellschaft als solcher sich gegenseitig bedingen.
Wurzelgrund nämlich, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen
Institutionen ist und muß auch sein die menschliche Person,
die ja von ihrem Wesen selbst her des gesell-schaftlichen Lebens
durchaus bedarf. Da also das gesellschaftliche Leben für den
Menschen nicht etwas äußerlich Hinzukommendes ist, wächst
der Mensch nach allen seinen Anlagen und kann seiner Berufung entsprechen
durch Begegnung mit anderen, durch gegenseitige Dienstbarkeit und
durch den Dialog mit den Brüdern.
(Gaudium et Spes, Nr. 24-25)
61. Nach dem obersten Grundsatz dieser
Lehre muß der Mensch der Träger, Schöpfer und das
Ziel aller gesellschaftlichen Einrich-tungen sein. Und zwar der
Mensch, sofern er von Natur aus auf Mit-Sein angelegt und zugleich
zu einer höheren Ordnung berufen ist, die die Natur übersteigt
und diese zugleich überwindet.
(Mater et Magistra, Nr. 219)
62. Manche Gesellschaften, so die Familie und der Staat, entsprechen
unmittelbar der Natur des Menschen; sie sind für ihn notwendig.
Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben
zu fördern, ist die Schaffung von "Verbänden, Vereinigungen,
Einrichtungen mit wirtschaftlicher, kultureller, unterhaltender,
sportlicher, beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen
Raum wie auf Weltebene" (MM, Nr. 60) zu fördern. Diese
"Sozialisation" gründet auch auf der natürlichen
Neigung der Menschen, sich zusammenzuschließen, um Ziele zu
erreichen, welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen.
Sie bringt die Anlagen der Person, insbesondere ihren Unternehmungsgeist
und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft,
ihre Rechte zu gewährleisten (GS, Nr. 25; CA, Nr. 12).
(KKK, Nr. 1882)
63. Der Mensch ist aber auch Glied
der Gemeinschaft. Er gehört zur ganzen Menschheit. Nicht nur
dieser oder jener, alle Menschen sind aufgerufen, zur vollen Entwicklung
der ganzen menschlichen Gesellschaft beizutragen. Die Kulturen entstehen,
wachsen, vergehen. Aber wie jede Woge der steigenden Flut weiter
als die vorhergehende den Strand überspült, schreitet
auch die Menschheit auf dem Weg ihrer Geschichte voran. Erben unserer
Väter und Beschenkte unserer Mitbürger, sind wir allen
verpflichtet, und jene können uns nicht gleichgültig sein,
die nach uns den Kreis der Menschheitsfamilie weiten. Die Solidarität
aller, die etwas Wirkliches ist, bringt für uns nicht nur Vorteile
mit sich, sondern auch Pflichten.
(Populorum Progressio, Nr. 17)
64. Außer der Familie erfüllen
auch andere gesellschaftliche Zwischengruppen wichtige Aufgaben
und aktivieren spezifische Solidaritätsnetze. Diese reifen
in der Tat zu echten Gemeinschaften von Personen heran, beleben
das gesellschaftliche Gefüge und verhindern, daß es in
die Anonymität und in eine unpersönliche Vermassung absinkt,
wie es in der modernen Gesellschaft leider häufig der Fall
ist. Der Mensch lebt in der Vielfalt der zwischenmenschlichen Beziehungen,
und in ihr wächst die "Subjekthaftigkeit der Gesellschaft".
Der einzelne wird heute oft zwischen den beiden Polen Staat und
Markt erdrückt. Es hat manchmal den Anschein, als existiere
er nur als Produzent und Konsument von Waren oder als Objekt der
staatlichen Verwaltung. Es wird vergessen, daß das Zusammenleben
der Menschen weder den Markt noch den Staat zum Endziel hat. Es
besitzt in sich selber einen einzigartigen Wert, dem Staat und Markt
dienen sollen. Der Mensch ist vor allem ein Wesen, das die Wahrheit
sucht und sich bemüht, sie zu leben und sie in einem dauernden
Dialog zu ergründen, der die vergangenen und die künftigen
Generationen einbezieht.
(Centesimus Annus, Nr. 49)
65. Im Gegensatz dazu folgt aus der
christlichen Sicht der Person notwendigerweise die richtige Sicht
der Gesellschaft. Nach Rerum Novarum und der ganzen Soziallehre
der Kirche erschöpft sich die gesellschaftliche Natur des Menschen
nicht im Staat, sondern sie verwirklicht sich in verschiedenen Zwischengruppen,
angefangen von der Familie bis hin zu den wirtschaftlichen, sozialen,
politischen und kulturellen Gruppen, die in derselben menschlichen
Natur ihren Ursprung haben und daher-immer innerhalb des Gemeinwohls-ihre
eigene Autonomie besitzen.
(Centesimus Annus, Nr. 13)

IV. MENSCHENRECHTE
66. Bezüglich der Menschenrechte,
die Wir ins Auge fassen wollen, stellen Wir gleich zu Beginn fest,
daß der Mensch das Recht auf Leben hat, auf die Unversehrtheit
des Leibes sowie auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung.
Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, ärztliche
Behandlung und die notwendigen Dienste, um die sich der Staat gegenüber
den einzelnen kümmern muß. Daraus folgt auch, daß
der Mensch ein Recht auf Beistand hat im Falle von Krankheit, Invalidität,
Verwit-wung, Alter, Arbeitslosigkeit oder wenn er ohne sein Verschulden
sonst der zum Leben notwendigen Dinge entbehren muß.
(Pacem in Terris, Nr. 11)
67. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen
Totalitar-ismus und zahlreicher anderer totalitärer Regimes
und solcher der "nationalen Sicherheit" erleben wir heute
ein wenn auch nicht unumstrittenes Überwiegen des demokratischen
Ideals, verbunden mit einem lebendigen Bewußtsein und einer
Sorge für die Menschen-rechte. Aber gerade darum müssen
die Völker, die ihre innere Ordnung neugestalten, durch die
ausdrückliche Anerkennung dieser Rechte der Demokratie eine
glaubwürdige und solide Grundlage geben (vgl. Redemptor Hominis,
Nr. 17).
(Centesimus Annus, Nr. 47)
68. Jedem menschlichen Zusammenleben,
das gut geordnet und fruchtbar sein soll, muß das Prinzip
zugrunde liegen, daß jeder Mensch seinem Wesen nach Person
ist. Er hat eine Natur, die mit Vernunft und Willensfreiheit ausgestattet
ist; er hat daher aus sich Rechte und Pflichten, die unmittelbar
und gleichzeitig aus seiner Natur hervorgehen. Wie sie allgemein
gültig und unverletzlich sind, können sie auch in keiner
Weise veräußert werden.
(Pacem in Terris, Nr. 9)
69. Wenn aber nun trotz dieser Voraussetzungen
die Menschen-rechte auf verschiedene Weise verletzt werden, wenn
wir Zeugen von Konzentrationslagern, von Gewalt und Torturen, von
Terrorismus und vielfältigen Diskriminierungen sind, so muß
das eine Folge anderer Vorbedingungen sein, die die Wirksamkeit
der humanistischen Voraussetzungen in jenen modernen Programmen
und Systemen bedrohen oder oft auch zunichte machen.
(Redemptor Hominis, Nr. 17)
70. Zur menschlichen Person gehört
auch der gesetzliche Schutz ihrer Rechte, der wirksam und unparteiisch
sein muß in Überein-stimmung mit den wahren Normen der
Gerechtigkeit, wie Unser Vorgänger seligen Andenkens Pius XII.
mahnt: "Aus der gottgesetzten Rechtsordnung ergibt sich das
unveräußerliche Recht des Menschen auf Rechtssicherheit
und damit auf einen greifbaren Rechtsbereich, der gegen jeden Angriff
der Willkür geschützt ist" (Radiobotschaft zu Weihnachten,
1942).
(Pacem in Terris, Nr. 27)
71. Zur Achtung der menschlichen
Person gehört auch die Achtung der Rechte, die sich aus ihrer
Würde als Geschöpf ergeben. Diese Rechte leiten sich nicht
von der Gesellschaft ab und sind von ihr anzuerkennen. Sie bilden
die Grundlage für die sittliche Berechtigung jeder Autorität.
Eine Gesellschaft, die diese Rechte mit Füßen tritt oder
sich weigert, sie in ihrer positiven Gesetzgebung anzuerkennen,
untergräbt ihre eigene sittliche Rechtmäßigkeit
(vgl. PT, Nr. 65). Wenn eine Autorität die Person nicht achtet,
kann sie sich nur auf Macht oder Gewalt stützen, um ihre Untergebenen
zum Gehorsam zu bringen. Die Kirche muß die Menschen guten
Willens an diese Rechte erinnern und diese von mißbräuchlichen
oder falschen Forderungen unterscheiden.
(KKK, Nr. 1930)
72. Wenn so das Grundgefüge der Beziehungen zwischen den Bürgern
auf die Rechte und Pflichten abgestellt wird, entdecken die Menschen
immer mehr die geistigen Werte, nämlich was Wahrheit, was Gerechtigkeit,
was Liebe und was Freiheit ist. So werden sie sich bewußt,
Glieder einer solchen Gemeinschaft zu sein. Doch nicht genug! Auf
diesem Wege kommen die Menschen dazu, den wahren Gott als die Menschennatur
überragendes persönliches Wesen besser zu erkennen. So
halten sie schließlich die Beziehungen zu Gott für das
Fundament ihres Lebens, das sie sowohl in ihrem Inneren leben als
auch gemeinsam mit den übrigen Menschen gestalten.
(Pacem in Terris, Nr. 45)
73. Wenngleich nun diese privaten
Gesellschaften innerhalb der staatlichen Gesellschaft bestehen und
gewissermaßen einen Teil von ihr bilden, so besitzt der Staat
nicht schlechthin die Vollmacht, ihr Dasein zu verbieten. Sie ruhen
auf der Grundlage des Naturrechtes; das Naturrecht aber kann der
Staat nicht vernichten, sein Beruf ist es vielmehr, dasselbe zu
schützen. Verbietet ein Staat dennoch die Bildung solcher Genossenschaften,
so handelt er gegen sein eigenes Prinzip, da er ja selbst, ganz
ebenso wie die privaten Gesellschaften unter den Staatsangehörigen,
einzig aus dem natürlichen Trieb des Menschen zu gegenseitiger
Vereinigung entspringt.
(Rerum Novarum, Nr. 51)
74. Daraus folgt auch, daß
in der menschlichen Gemeinschaft dem natürlichen Recht des
einen eine Pflicht der anderen entspricht: die Pflicht nämlich,
jenes Recht anzuerkennen und zu achten. Denn jedes Grundrecht des
Menschen leitet seine Kraft und Autorität aus dem natürlichen
Sittengesetz her; dieses verleiht jenes Recht und legt die entsprechende
Pflicht auf. Diejenigen also, die zwar ihre Rechte in Anspruch nehmen,
aber ihre Pflichten ganz vergessen oder nicht entsprechend erfüllen,
sind denen zu vergleichen, die ein Gebäude mit einer Hand aufbauen
und es mit der anderen wieder zerstören.
(Pacem in Terris, Nr. 30)
75. Dagegen verbreitete und behauptete
sich weitgehendst die Auffassung, daß alle Menschen in der
Würde ihrer Natur unter sich gleich sind. Deshalb wird, wenigstens
theoretisch, eine Diskrimin-ierung der Rassen in keiner Weise mehr
anerkannt. Und dies ist von größter Bedeutung und größtem
Gewicht für die Entwicklung eines menschlichen Zusammenlebens
nach den Prinzipien, die Wir erwähnt haben. Sofern in einem
Menschen das Bewußtsein seiner Rechte erwacht, muß in
ihm auch notwendig das Bewußtsein seiner Pflichten entstehen,
so daß, wer bestimmte Rechte hat, zugleich auch die Pflicht
hat, sie als Zeichen seiner Würde zu beanspruchen, während
die übrigen Menschen die Pflicht haben, diese Rechte anzuerkennen
und hochzuschätzen.
(Pacem in Terris, Nr. 44)
76. Da alle Menschen eine geistige
Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe
Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste,
sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen,
darum muß die grundlegende Gleichheit aller Menschen immer
mehr zur Anerkennung gebracht werden. Gewiß, was die verschiedenen
physischen Fähigkeiten und die unterschiedlichen geistigen
und sittlichen Kräfte angeht, stehen nicht alle Menschen auf
gleicher Stufe. Doch jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen
und kulturellen Grund-rechten der Person, sei es wegen des Geschlechts
oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der
Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt
werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht. Es ist eine beklagenswerte
Tatsache, daß jene Grund-rechte der Person noch immer nicht
überall unverletzlich gelten; wenn man etwa der Frau das Recht
der freien Wahl des Gatten und des Lebensstandes oder die gleiche
Stufe der Bildungsmöglichkeit und Kultur, wie sie dem Mann
zuerkannt wird, verweigert. Obschon zwischen den Menschen berechtigte
Unterschiede bestehen, fordert ferner die Gleichheit der Personenwürde
doch, daß wir zu humaneren und der Billigkeit entsprechenden
Lebensbedingungen kommen. Allzu große wirtschaftliche und
gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen den Gliedern oder Völkern
in der einen Menschheitsfamilie erregen Ärgernis; sie widersprechen
der sozialen Gerechtigkeit, der Billigkeit, der menschlichen Personenwürde
und dem gesell-schaftlichen und internationalen Frieden. Die privaten
und öffent-lichen menschlichen Institutionen sollen sich darum
bemühen, der Würde und dem Ziel des Menschen zu dienen,
indem sie gegen jedwede gesellschaftliche oder politische Verknechtung
entschieden ankämpfen und die Wahrung der Grundrechte des Menschen
unter jedem politischen Regime sichern. Ja die Institutionen dieser
Art müssen allmählich ein entsprechendes Verhältnis
auch zu den eigent-lich geistigen Werten finden, die an Rang am
höchsten stehen, auch wenn manchmal zur Erreichung des erstrebten
Zieles eine ziemlich lange Zeit nötig sein wird.
(Gaudium et Spes, Nr. 29)
77. In dieser echten Befreiung, die
mit der Evangelisierung verbunden ist und sich um die Verwirklichung
von Strukturen bemüht, die die menschliche Freiheit schützen,
muß die Gewährleistung aller Grundrechte des Menschen
mit eingeschlossen sein, unter denen der Religionsfreiheit eine
erstrangige Bedeutung zukommt.
(Evangelii Nuntiandi, Nr. 39)

V. RELIGIONSFREIHEIT
78. Das Vatikanische Konzil erklärt,
daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit
hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei
sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie
gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so
daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen
sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und
öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen-innerhalb
der gebührenden Grenzen-nach seinem Gewissen zu handeln.
(Dignitatis Humanae, Nr. 2)
79. Die Einschränkung der religiösen
Freiheit von Personen und Gemeinschaften ist gewiß nicht nur
eine schmerzliche Erfahrung, sondern trifft vor allem auch die Würde
des Menschen unabhängig von der Religion, die einer bekennt,
oder vom Weltverständnis, das er hat. Die Beschränkung
der Religionsfreiheit und deren Verletzung stehen im Gegensatz zur
Würde des Menschen und zu seinen objektiven Rechten.
(Redemptor Hominis, Nr. 17)
80. Keine menschliche Autorität
hat das Recht, in das Gewissen eines Menschen einzugreifen. Dieses
ist auch gegenüber der Gesell-schaft Zeuge für die Transzendenz
des Menschen und als solches unantastbar. Es ist jedoch nicht ein
über die Wahrheit und den Irrtum gestelltes Absolutes; ja,
seine innerste Natur schließt die Beziehung zur objektiven,
allegemeinen und für alle gleichen Wahrheit ein, die alle suchen
können und sollen. In dieser Beziehung zur objektiven Wahrheit
findet die Gewissensfreiheit ihre Rechtfertigung als notwendige
Vorbereitung für die Suche nach der dem Menschen gemäße
Wahrheit, zu der alle verpflichtet sind, und für die Zustim-mung
zu ihr, sobald sie entsprechend erkannt wurde.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1991, Nr. 1)
81. Darum, obwohl die Wahrheit, die
wir verkünden müssen, sicher ist und die Rettung notwendig
ist, wagen wir nicht Gedanken äußeren Zwangs anzuwenden.
Wir werden dagegen die legitimen Mittel der menschlichen Freundlichkeit,
der inneren Überzeugung und der normalen Konversation wählen.
Wir werden die Gabe der Rettung anbieten, aber dabei die persönlichen
und bürgerlichen Rechte des Individuums achten.
(Ecclesiam Suam, Nr. 75)
82. Zunächst ist die Religionsfreiheit
als unauslöschliche Forde-rung aus der Würde jedes Menschen
der Grundstein des Gebäudes der Menschenrechte und darum ein
unersetzlicher Faktor für das Wohl der Personen und der ganzen
Gesellschaft wie auch für die persönliche Verwirklichung
eines jeden. Daraus folgt, daß die Freiheit der einzelnen
und der Gemeinschaften, die eigene Religion zu bekennen und auszuüben,
ein wesentliches Element des friedlichen Zusammen-lebens der Menschen
darstellt. Der Friede, der auf allen Ebenen des gesellschaftlichen
Lebens der Menschen geschaffen und gefestigt werden will, ist mit
seinen Fundamenten tief in der Freiheit und in der Offenheit der
Gewissen für die Wahrheit verankert.
(Botschaft zum Weltfriedenstag, 1988, Nr. 1)
83. Die umstrittensten und unterschiedlich
gelösten menschlichen Probleme in der gegenwärtigen Reflexion
über die Moral sind, wenn auch in je verschiedener Weise, mit
einem Grundproblem verknüpft: der Freiheit des Menschen.
Ohne Zweifel ist unsere Zeit zu einem besonders lebhaften Gespür
für die Freiheit gelangt. "Die Würde der menschlichen
Person kommt den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewußtsein",
stellte schon die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit
Dignitatis Humanae fest (Dignitatis Humanae, Nr. 1). Daher der Anspruch
der Menschen, "daß sie bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil
und eine verantwortliche Freiheit besitzen und davon Gebrauch machen
sollen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewußtsein der Pflicht
geleitet" (Dignitatis Humanae, Nr. 1). Insbesondere das Recht
auf Religions- und Gewissensfreiheit auf dem Weg zur Wahrheit wird
zunehmend als Fundament der Rechte der menschlichen Person, in ihrer
Gesamt-heit betrachtet, empfunden (vgl. Redemptor Hominis, Nr. 17;
Libertatis Conscientia, Nr. 19).
(Veritatis Splendor, Nr. 31)

|